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Wilthener Stadtanzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Wilthen
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Stadt Wilthenfür das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 26.04.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:

im Ergebnishaushalt mit dem

-

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

8.954.938 Euro

-

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

9.519.656 Euro

-

Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf

-564.718 Euro

-

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

445.500 Euro

-

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

212.785 Euro

-

Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf

232.715 Euro

-

Gesamtergebnis auf

-332.003 Euro

-

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf

0 Euro

-

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf

0 Euro

-

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO

281.300 Euro

-

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO

0 Euro

-

veranschlagtes Gesamtergebnis auf

-50.703 Euro

im Finanzhaushalt mit dem

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

8.394.038 Euro

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

8.491.756 Euro

-

Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

-97.718 Euro

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.381.177 Euro

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.607.900 Euro

-

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-226.723 Euro

-

Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-324.441 Euro

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 Euro

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

132.000 Euro

-

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-132.000 Euro

-

Summe des

Finanzierungsmittelüberschusses oder -fehlbetrags sowie des Saldos der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzmittelbestands auf

-456.441 Euro

festgesetzt.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt

§ 4

Kassenkredite werden veranschlagt in Höhe von 1.500.000 Euro

§ 5

Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf  —  280 Prozent

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf  —  380 Prozent

Gewerbesteuer auf  —  400 Prozent

Stadt Wilthen, den 31.05.2023

Michael Herfort
Bürgermeister