Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 26.04.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
im Ergebnishaushalt mit dem
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf | 8.954.938 Euro |
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf | 9.519.656 Euro |
| - | Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf | -564.718 Euro |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf | 445.500 Euro |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf | 212.785 Euro |
| - | Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf | 232.715 Euro |
| - | Gesamtergebnis auf | -332.003 Euro |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf | 0 Euro |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf | 0 Euro |
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO | 281.300 Euro |
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO | 0 Euro |
| - | veranschlagtes Gesamtergebnis auf | -50.703 Euro |
| im Finanzhaushalt mit dem | ||
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 8.394.038 Euro |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 8.491.756 Euro |
| - | Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | -97.718 Euro |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.381.177 Euro |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.607.900 Euro |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -226.723 Euro |
| - | Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -324.441 Euro |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 Euro |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 132.000 Euro |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -132.000 Euro |
| - | Summe des Finanzierungsmittelüberschusses oder -fehlbetrags sowie des Saldos der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzmittelbestands auf | -456.441 Euro |
festgesetzt.
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt
Kassenkredite werden veranschlagt in Höhe von 1.500.000 Euro
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf — 280 Prozent
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf — 380 Prozent
Gewerbesteuer auf — 400 Prozent
Stadt Wilthen, den 31.05.2023