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Wilthener Stadtanzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Wilthen
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse des Stadtrates der öffentlichen Sitzung vom 22.05.2024

2024/31: Beratung und Beschlussfassung zum Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses der Stadt Wilthen für das Haushaltsjahr 2024

Der Stadtrat beschließt den Verzicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2024.

2024/37: Beratung und Beschlussfassung zur Anschaffung eines Elektro-Kleintransporters für den Bauhof

Der Stadtrat beschließt die Anschaffung eines Elektro-Kleintransporters ARI 458 Pritsche L für den Bauhof

Im Rahmen des Förderprojekts "Kommunales Energie- und Klimabudget" zu einem Gesamtpreis in Höhe von 20.584,62 EUR.

2024/41: Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Erbbaurechts am Grundstück August-Bebel-Straße 2

Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Erbbaurechts am Grundstück August-Bebel-Straße 2 in Wilthen. Mit Löschung des Erbbaurechts im Grundbuch treten Rahmenvereinbarung und Mietvertrag zwischen Stadt Wilthen und DRK Kreisverband Bautzen e.V. über die Kita „Spatzenhaus“, August-Bebel-Straße 2 in Wilthen in Kraft.

2024/42: Beratung und Beschlussfassung Grundstücksangelegenheit Haus Bergland

Der Stadtrat beschließt den Kauf des Flurstücks 297/5 der Gemarkung Wilthen, Haus Bergland, rückwirkend zum 01.01.2024 zu einem Preis von 1,00 EUR.

Zusätzlich zum Kaufpreis löst die Stadt Wilthen die im Kaufvertrag enthaltenen Verbindlichkeiten des Verkäufers ab.

Im Kaufvertrag wird für den WCC ein Gebäudenutzungsrecht gesichert.

Über die kostenfreie Nutzung des WCC vom Haus Bergland wird ein gesonderter Vertrag geschlossen. Die Lagepläne über die von dieser Nutzung betroffenen Räumlichkeiten sind wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrages.

Aufgrund der Zweckbindungsfrist der dem WCC bewilligten Leader-Maßnahmen zum Kaufgegenstand wird mit dem WCC ein bis 31.12.2028 nicht kündbarer Nutzungsvertrag über das Haus Bergland geschlossen. Dieser Vertrag ist Bestandteil des Kaufvertrages.

2024/43: Abwägungsbeschluss für die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wilthen

Der Stadtrat der Stadt Wilthen hat die während der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Einwände, Hinweise und Anregungen zum Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 22.08.2023 geprüft und entsprechend dem beigefügten Abwägungsprotokoll ge-geneinander und untereinander gerecht abgewogen (siehe Anlage 1 zum Beschlussvorschlag).

Der Abwägungsvorschlag wird in allen Punkten beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2024/44: Feststellungsbeschluss für die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wilthen

Der Stadtrat der Stadt Wilthen beschließt die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wilthen in der Fassung vom 22.08.2023 und billigt die zugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht.

Die Verwaltung wird beauftragt, für die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wilthen die Genehmigung zu beantragen.

2024/45: Abwägungsbeschluss für den Bebauungsplan "Urbanes Gebiet zwischen Badeweg und Martin-Luther-Straße"

Der Stadtrat der Stadt Wilthen hat die während der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Einwände, Hinweise und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans "Urbanes Gebiet zwischen Badeweg und Martin-Luther-Straße" in der Fassung vom 19.09.2023 geprüft und entsprechend dem beigefügten Abwägungsprotokoll gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen (siehe Anlage 1 zum Beschlussvorschlag).

Der Abwägungsvorschlag wird in allen Punkten beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2024/46 Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "Urbanes Gebiet zwischen Badeweg und Martin-Luther-Straße"

Der Bebauungsplan "Urbanes Gebiet zwischen Badeweg und Martin-Luther-Straße" in der Planfassung vom 19.09.2023 mit redaktionellen Änderungen vom 24.04.2024, bestehend aus den Teilen A - Planzeichnung, B - Textliche Festsetzungen

wird auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.

2024/48: Beratung und Beschlussfassung Waldwirtschaftsplan 2024

Der Stadtrat beschließt den vorliegenden Waldwirtschaftsplan für das Jahr 2024 gemäß § 48 Abs. 4 SächsWaldG.

2024/50: Beratung und Beschlussfassung für die Vergabe von Planungsleistungen (Leistungsphasen 1 & 2) für die Generalsanierung der Kita "Spatzenhaus" im Rahmen des Städtebauprogramms "Sozialer Zusammenhalt"

Der Stadtrat beschließt, den Zuschlag für die Planungsleistungen LP 1 & 2 der bauplanconcept ingenieure

gmbh aus Neukirch zum Gesamtpreis in Höhe von 27.370,00 EUR brutto zu erteilen.

2024/51: Beratung und Beschlussfassung für die Vergabe von Planungsleistungen (Leistungsphasen 3, 5-8) für die Sanierung der Sporthalle an der Mönchswalder Straße im Rahmen des Städtebauprogramms "Sozialer Zusammenhalt"

Der Stadtrat beschließt, den Zuschlag für die Planungsleistungen der Bauplanung Bautzen GmbH aus Bautzen zum Gesamtpreis in Höhe von 93.588,44 EUR brutto zu erteilen.