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Wilthener Stadtanzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Wilthen
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Stadt Wilthen für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 17.04.2024 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:

festgesetzt.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden veranschlagt in Höhe von

1.700.000

Euro

§ 5

Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

280

Prozent

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

380

Prozent

Gewerbesteuer auf

400

Prozent

Stadt Wilthen, den 27.05.2024

Unterschrift Bürgermeister