Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 17.04.2024 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
| im Ergebnishaushalt mit dem | |||
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf | 9.784.500 | Euro |
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf | 10.320.360 | Euro |
| - | Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf | -535.860 | Euro |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf | 235.000 | Euro |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf | 78.800 | Euro |
| - | Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf | 156.200 | Euro |
| - | Gesamtergebnis auf | -379.660 | Euro |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf | 0 | Euro |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf | 0 | Euro |
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO | 164.700 | Euro |
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO | 0 | Euro |
| - | veranschlagtes Gesamtergebnis auf | -214.960 | Euro |
| im Finanzhaushalt mit dem | |||
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 9.202.500 | Euro |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 9.266.960 | Euro |
| - | Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | -64.460 | Euro |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.298.100 | Euro |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.490.300 | Euro |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -192.200 | Euro |
| - | Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungenund Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -256.660 | Euro |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 | Euro |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 134.100 | Euro |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -134.100 | Euro |
| - | Summe des Finanzierungsmittelüberschusses oder -fehlbetrags sowie des Saldos der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzmittelbestands auf | -390.760 | Euro |
festgesetzt.
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Kassenkredite werden veranschlagt in Höhe von | 1.700.000 | Euro |
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
| für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 280 | Prozent |
| für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 380 | Prozent |
| Gewerbesteuer auf | 400 | Prozent |
Stadt Wilthen, den 27.05.2024