In der Stadtratssitzung am 21.06.2023 wurde durch den Stadtrat die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 beschlossen.
Die beschlossene Vorschlagsliste liegt in der Stadtverwaltung Wilthen, Bahnhofstraße 5, 02681 Wilthen, im Zimmer 1.02, im Zeitraum vom 20.07.2023 – 27.07.2023 für Jedermann zur Einsichtnahme aus.
Die Vorschlagsliste ist auch in den Schaukästen der Stadt Wilthen und im Internet unter www.wilthen.de einsehbar.
Gegen die Vorschlagsliste kann während der einen Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist bei der Stadtverwaltung oder dem Amtsgericht schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach Nr. 6 nicht aufgenommen werden durften oder nach Nr. 7 und 8 nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).