TOP 2: Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Schulbuchlieferung für alle 3 Schulen, Schuljahr 2026/2027 (2026/28)
Der Stadtrat beschließt, den Zuschlag zur Lieferung von Schulbüchern und Arbeitsheften für die drei Wilthener Schulen für das Schuljahr 2026/2027 der Buchhandlung R. Kretschmar, Steinstraße 11, 02625 Bautzen mit einem Gesamtpreis von 59.605,04 € zu erteilen.
TOP 3: Beratung und Beschlussfassung zur Zuschlagserteilung Baumaßnahme HWSB 2021, ID 0470 „Wiederherstellung Straßenbelag Dresdener Str. 22, 24, 20 a-c" (2026/29)
Der Stadtrat beschließt, im Rahmen der Beseitigung der Hochwasserschäden 2021 den Zuschlag für die Baumaßnahmen ID 0470 „Wiederherstellung Straßenbelag Dresdener Str. 22, 24, 20 a-c" an die Firma Herm. Neitsch Nachf. GmbH, Hauptstraße 241 a, 02733 Cunewalde mit einer Auftragssumme von 67.549,96 € brutto zu erteilen.
TOP3: Aufhebung Beschluss 2026/28 aus der Stadtratssitzung vom 05.05.2026 (2026/32)
Der Stadtrat beschließt den Beschluss 2026/28 aufzuheben.
TOP4: Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Schulbuchlieferung für alle 3 Schulen, Schuljahr 2026/2027 (2026/33)
Der Stadtrat beschließt den Zuschlag zur Lieferung von Schulbüchern und Arbeitsheften für die drei Wilthener Schulen für das Schuljahr 2026/2027 der Mercura - Pressegroßhandel Mietke GmbH & Co. KG, Am Flössel 1, 02708 Löbau mit einen Gesamtpreis von 59.613,54 EUR zu erteilen.
TOP5: Beratung und Beschlussfassung zum Haushalt 2026
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2026 mit dem Haushaltsplan.
TOP3: Beratung und Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit (2026 / 39)
Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Objekts Straße der Einheit 20 in Wilthen an dessen Erbbauberechtigten zu einem Preis von 34,00 EUR/qm.
TOP4: Beratung und Beschlussfassung der Satzung der Stadt Wilthen über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Räumlichkeiten der städtischen Einrichtungen (2026 / 40)
Der Stadtrat beschließt die "Satzung der Stadt Wilthen über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Räumlichkeiten der städtischen Einrichtungen" in der Fassung vom 17.06.2026.
TOP5: Beratung und Beschlussfassung der Satzung der Stadt Wilthen über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Verabschiedungshalle (2026 / 41)
Der Stadtrat beschließt die "Satzung der Stadt Wilthen über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Verabschiedungshalle" in der Fassung vom 17.06.2026.