Skizze zum Lichtraumprofil
Dass nicht alle Straßen und Wege ständig frei von Mängeln sein können, ist sicher jedem klar. Aber eine Reihe von Mängeln, auch solcher Art, die die Verkehrssicherheit betreffen, sind hausgemacht und können leicht abgestellt werden. Das betrifft zum Beispiel das Lichtraumprofil über den Straßen und Wegen. Das Lichtraumprofil legt den freien Raum über den Verkehrsflächen fest, der für eine gefahrlose Nutzung benötigt wird. In diesem Bereich dürfen sich keine Hindernisse befinden, die eine gefahrlose Nutzung einschränken!
Deshalb - wie schon in den vergangenen Jahren auch - hier wieder die Erinnerung und dringende Bitte an unsere Grundstückseigentümer, ihre Grundstücksgrenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen zu kontrollieren. Sind in den letzten Monaten oder sogar Jahren Bäume, Sträucher, Stauden oder auch Gras in den Bereich der angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche hineingewachsen? Dann sind diese Pflanzenteile aus dem Verkehrsraum (an der Grenze zur Verkehrsfläche) zu entfernen! Über den Geh- und Radwegen bis in eine Höhe von 2,5 m, über Fahrbahnen bis in einer Höhe von 4,5 m haben keine Äste zu hängen.
Denken Sie daran, an Ästen von Bäumen und Sträuchern können sich Menschen verletzen, Sachen oder Fahrzeuge beschädigt werden.
Werden Verkehrszeichen durch Pflanzenwuchs verdeckt, so sind sie freizuschneiden. Dabei ist der Grundsatz der rechtzeitigen Sichtbarkeit für den Verkehrsteilnehmer zu beachten.
Sie erwarten öffentliche Verkehrsflächen ungehindert nutzen zu können. Das erwarten andere Verkehrsteilnehmer auch von der Straße oder dem Weg an Ihrem Grundstück. Dass dies eine Selbstverständlichkeit für jeden sein sollte, öffentliche Verkehrsflächen nicht durch Pflanzenwuchs einzuschränken, dem stimmt wohl jeder zu!
Diese Selbstverständlichkeit für jeden leitet sich einfach von der Notwendigkeit eines jeden ab, öffentliche Verkehrsflächen nutzen zu müssen und da verlässt sich jeder darauf, dass die Wege und Straßen gefahrlos nutzbar sind.
Weiterhin wird die Reinigungspflicht durch verschiedene Grundstückseigentümer nicht im erforderlichen Umfang erfüllt, sichtbar an verschmutzten Straßenrändern, Gehwegen und Schnittgerinnen. Teilweise hat sich schon Unkraut angesiedelt. Hier in aller Dringlichkeit die Aufforderung an die Grundstückseigentümer, die bestehenden Reinigungspflichten zu erfüllen. Achten Sie dabei aber stets auf Ihre und die Sicherheit des Verkehrs!
Bei Mängeln wenden Sie sich an das Ordnungsamt, Tel. 03592 543825