In der Ausgabe „Wilthener Stadtanzeiger, Ausgabe Juli 2024 vom 12.07.2024, Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“, Artikel „Bekanntmachungen“ mit der Überschrift:
„Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 8. Sächsischen Landtag am 01. September 2024“
Punkt 6, letzter Satz, muss es richtig heißen:
Wer durch Briefwahl wählt, muss den Wahlbriefumschlag mit den Briefwahlunterlagen so rechtzeitig an die jeweils darauf angegebene Anschrift abgeben oder versenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht.
Wir bitten um freundliche Beachtung.