Die vorstehende Haushaltssatzung der Lutherstadt Wittenberg für die Haushaltsjahre 2023/2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 98 bis 120 des Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2020 (GVBl. LSA S. 712,713), erforderliche Genehmigung ist durch die Kommunalaufsichtsbehörde unter Anordnungen und Auflagen mit Schreiben vom 15.12.2022 unter dem Aktenzeichen 15.2/Lehnert wie folgt erteilt worden.
| 1. | Von einer Beanstandung des Stadtratsbeschlusses der Lutherstadt Wittenberg über das Haushaltskonsolidierungskonzept für die Haushaltsjahre 2023/2024, Beschluss-Nummer I/395-32-22 und über die Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt der Haushaltsjahre 2023/2024, Beschluss-Nummer I/396-32-22 vom 23. November 2022, wird vorerst abgesehen. |
| 2. | Die Genehmigung des im § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird in Höhe von 6.748.700 € für das Haushaltsjahr 2023 und in Höhe von 5.206.000 € für das Haushaltsjahr 2024 erteilt. |
| Die Genehmigung der Kreditaufnahme erfolgt unter der Bedingung, dass die Lutherstadt Wittenberg bei kreditfinanzierten Maßnahmen stets die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit überprüft und diese nach Prüfung vorliegt. Dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Hierüber ist quartalsweise der Kommunalaufsichtsbehörde zu berichten. | |
| 3. | Die Genehmigung des im § 3 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 18.726.000 €, welcher der Genehmigungspflicht unterliegt, wäre für einem Betrag in Höhe von 18.726.000 € zu erteilen. |
| Die Genehmigung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigung wird in Höhe von 18.726.000 € erteilt. | |
| 4. | Die Genehmigung des im § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages des Liquiditätskredites in Höhe von 87.000.000 € für das Haushaltsjahr 2023 und 96.000.000 € für das Haushaltsjahr 2024 wird erteilt. |
| 5. | Es wird angeordnet, dass durch den Oberbürgermeister der Lutherstadt Wittenberg mit Vollziehbarkeit der Haushaltssatzung gemäß § 27 KomHVO LSA für den Haushalt eine haushaltswirtschaftliche Sperre zu verfügen ist, die sicherstellt, dass nur Aufwendungen entstehen und Auszahlungen geleistet werden, zu deren Leistung die Lutherstadt Wittenberg rechtlich und unaufschiebbar verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind. |
| Die auszusprechenden Haushaltssperren selbst, haben sich am ausgewiesenen Fehlbetrag zu orientieren. Förderanträge unterliegen einer Einzelfallprüfung durch die Kommunalaufsichtsbehörde. | |
| 6. | Es wird angeordnet, dass die vom Stadtrat beschlossene Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes mit den darin enthaltenen Maßnahmen durch ggf. erforderliche Beschlüsse des Stadtrates zeitnah untersetzt wird. |
Die Haushaltsverfügung ergeht gemäß § 36 Abs. 2 Ziffer 4 VwVfG nach pflichtgemäßem Ermessen unter folgenden Auflagen:
| a. | Die Lutherstadt Wittenberg stellt den Stadträten quartalsweise einen Bericht über das Zinsmanagement/Kreditcontrolling sowie einen Finanz- und Informationsbericht zur Verfügung. Diese sind zeitnah der Kommunalaufsichtsbehörde zur Kenntnis zu geben. |
| b. | Die Lutherstadt Wittenberg hat der Kommunalaufsichtsbehörde, beginnend mit dem Monat März 2023, jeweils zum Monatsende einen Sachstandsbericht zur Erstellung rückständiger Jahresabschlüsse vorzulegen. |
| c. | Nach Vorliegen von Zuwendungsbescheiden für beantragte Fördervorhaben sind Kopien der Zuwendungsbescheide zeitnah der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. |
Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt gemäß § 102 Abs. 2 Satz 1 des KVG LSA zur Einsichtnahme vom 11.01. bis 19.01.2023 (an den Werktagen) im Bürgerbüro des Neuen Rathauses, Lutherstraße 56 zu dessen Sprechzeiten öffentlich aus.
Den Haushaltsplan können Sie auch auf der Homepage der Lutherstadt Wittenberg www.wittenberg.de/haushalt einsehen.
Lutherstadt Wittenberg, den 23.12.2022