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Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 für den Eigenbetrieb Kommunale Bildungseinrichtungen der Lutherstadt Wittenberg

Aufgrund § 133 des Kommunalverfassungsgesetzesgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt KVG LSA) vom 17.06.2014, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2019 (GVBl. LSA S. 66) und § 16 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (EigBG LSA) vom 24.03.1997, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Juni 2018 (GVBl. LSA s. S. 166, 179) und den Regelungen der Betriebssatzung in den zurzeit geltenden Fassungen, hat der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Kommunale Bildungseinrichtungen der Lutherstadt Wittenberg in seiner Sitzung am 13.09.2022 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 vorberaten und der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg am 21.09.2022 beschlossen:

§ 1

Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan wird wie folgt festgesetzt:

(1) Erfolgsplan

Erträge mit

19.287.800

dav. Zuschüsse der Stadt

Defizitausgleich

12.532.400

Aufwendungen mit

19.287.800

(2) Vermögensplan in

Einnahmen mit

260.500

dav. Investitionszuschüsse

96.000

Entnahme Sonderposten

164.500

Ausgaben mit

260.500

§ 2

Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der Kreditermächtigung für Investitionen wird festgesetzt auf 0 €.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 €.

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 100.000 €.

Lutherstadt Wittenberg, den 27.12.2022

Torsten Zugehör
Oberbürgermeister

II. Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2023

Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 des Eigenbetriebes Kommunale Bildungseinrichtungen Lutherstadt Wittenberg wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Satzung und Wirtschaftsplan wurden der Kommunalaufsichtsbehörde angezeigt.

Die nach § 107 Abs. 4 und § 108 Absatz 2 des KVG LSA erforderlichen Genehmigungen sind am 12.12.2022 unter dem Aktenzeichen 15.2.1.3./Ker/WPL23KomBi erteilt worden.

Der Wirtschaftsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 16 Abs. 4 EigBG LSA in der Zeit vom 16.01.2023 bis 25.01.2023 zur Einsichtnahme im Rathaus der Lutherstadt Wittenberg, Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg öffentlich aus.

Lutherstadt Wittenberg, den 27.12.2022

Torsten Zugehör
Oberbürgermeister