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Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 Entwässerungsbetrieb Lutherstadt Wittenberg

Auf der Grundlage des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBL. LSA Nr. 12, S.288) in Verbindung mit den §§ 15 ff des Gesetzes über kommunale Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (EigBG LSA) vom 24.03.1997 (GVBL. LSA S.446), in der zurzeit geltenden Fassung und den Regelungen der Betriebssatzung in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg in der öffentlichen Sitzung am 26.10.2022 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossen:

§ 1

Wirtschaftsplan

Im Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 werden

im Erfolgsplan

die Erträge auf

18.217.650 EUR

die Aufwendungen auf

17.078.320 EUR

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

10.759.740 EUR

die Ausgaben auf

11.832.814 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kreditaufnahme

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen nach § 108 KVG LSA wird festgesetzt auf 3.631.970 EUR.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nach § 107 KVG LSA, der zu Leistungen von Investitionen und Investitionsmaßnahmen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

0 EUR

festgesetzt.

§ 4

Liquiditätskredite

Der Höchstbetrag nach § 110 KVG LSA, bis zu dem Liquiditätskredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Wirtschaftsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf

2.000.000,00 EUR

Lutherstadt Wittenberg, 30.12.2022

Zugehör
Oberbürgermeister

II. Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes

Der vorstehende Wirtschaftsplan/Satzung für das Wirtschaftsjahr 2023 des Entwässerungsbetriebes Lutherstadt Wittenberg wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Satzung und Wirtschaftsplan wurden der Kommunalaufsichtsbehörde angezeigt.

Die nach § 107 Abs. 4 und § 108 Absatz 2 des KVG LSA erforderlichen Genehmigungen sind am 29.12.2022 unter dem Aktenzeichen 15.2.1.3.12/KER/WPL22/GEN erteilt worden.

Der Wirtschaftsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 16 Abs. 4 EigBG LSA in der Zeit vom 16.01.2023 bis 25.01.2023 zur Einsichtnahme im Rathaus der Lutherstadt Wittenberg, Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg öffentlich aus.

Lutherstadt Wittenberg, 30.12.2022

Zugehör
Oberbürgermeister