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Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Geschäftsordnung „Lucas-Cranach-Preis der Lutherstadt Wittenberg“

§ 1 Grundsätze

Mit dem „Lucas-Cranach-Preis der Lutherstadt Wittenberg“ möchte die Lutherstadt Wittenberg Menschen ehren, deren Verdienste dem Gemeinwohl in besonderer Weise, u. a. in den Bereichen „Kunst und Kultur“, „Arbeit im Ehrenamt“ oder „Impulse für die Stadt“ gedient haben

§ 2 Vorschlagsverfahren

Der „Lucas-Cranach-Preis der Lutherstadt Wittenberg kann auf Vorschlag von mindestens einer Fraktion des Stadtrates, auf Vorschlag aus der Mitte der Bürgerschaft oder auf Vorschlag des Oberbürgermeisters verliehen werden.

Der Vorschlag ist bis zum 30. Juni des zu beschließenden Jahres einzureichen.

Der Preis kann verliehen werden an:

  • eine Einzelperson oder
  • einen eingetragenen Verein oder
  • eine Gruppe

Vorschläge, die nicht im Einklang mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland stehen, gewaltverherrlichend, rassistisch oder nicht jugendfrei sind, werden ausgeschlossen.

Der schriftliche Vorschlag unter dem Kennwort „Lucas-Cranach-Preis“ hat zu enthalten:

  • eine hinreichende und kennzeichnende Begründung (mind. 1 Seite und max. 5 Seiten (DIN A4, Schriftgröße 11, Schriftart Arial)
  • aussagekräftige Vita des Vorgeschlagenen (m/w/d), des Vereins oder der Gruppe

Postalisch:

Lutherstadt Wittenberg

Der Oberbürgermeister

Büro des Oberbürgermeisters

- Protokoll -

Lutherstraße 56

06886 Lutherstadt Wittenberg

per E-Mail an cranachpreis@wittenberg.de

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§ 3 Auswahl- und Beschlussverfahren

Die Vorschläge werden nach dem 30. Juni des zu beschließenden Jahres dem Haupt- und Wirtschaftsausschuss vorgestellt. Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss, als vorberatendes Gremium, evaluiert die eingereichten Vorschläge in Hinblick auf Qualität, Zielerreichung und Wirkung auf die Stadt und gibt dem Stadtrat eine Beschlussempfehlung.

Das Wahlverfahren erfolgt in Anlehnung an § 14 und § 6 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg und seine Ausschüsse sowie für die Ortschaftsräte in der jeweils gültigen Fassung.

§ 4 Information der Öffentlichkeit

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit und Presse erfolgt nach § 12 (1) Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg und seine Ausschüsse sowie für die Ortschaftsräte in der jeweils gültigen Fassung, wenn im Anschluss an die Sitzung die Öffentlichkeit wiederhergestellt wird. Sodann kann nach erfolgter Beschlussfassung des Stadtrates die zu ehrende Person, der etwaige Anreger sowie die Presse unverzüglich informiert werden.

§ 5 Preis

Der Preis besteht aus einer gerahmten Urkunde und einer Ehrenmedaille, in Form der silbernen Cranach-Schlange. Der Preis hat einen Wert von ca. 1.000 €.

Die Urkunde hat folgenden Wortlaut, kann aber mit einem Zusatz auf die zu ehrende Person zugeschnitten werden:

Lucas-Cranach-Preis der Lutherstadt Wittenberg

vergeben im Jahr …

(Anrede/Vorname/Name I Verein I Gruppe)

(etwaiger individueller Zusatz)

Der Oberbürgermeister  —  Vorsitzender des Stadtrates

§ 6 Zeitpunkt der Preisverleihung

Die Verleihung findet im Folgejahr nach Beschlussfassung traditionell zum Neujahrsempfang der Lutherstadt Wittenberg statt.

§ 7 Sprachliche Gleichstellung

Personen, Funktionen und ähnliche Bezeichnungen in dieser Geschäftsordnung gelten in geschlechtsunabhängiger Form.

Lutherstadt Wittenberg, 21.12.2023

Torsten Zugehör
Oberbürgermeister