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Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit bei Wahlen, Volks- und Bürgerentscheiden der Lutherstadt Wittenberg (Entschädigungssatzung für Wahlhelfer)

Aufgrund der §§ 5, 8, 30, 35 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. LSA S. 209) hat der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg in seiner Sitzung am 20.12.2023 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Inhaltliche Änderung

Änderung des § 2 Regelung zur Entschädigung der Wahlvorstände und Stimmbezirksvorstände

Die Mitglieder der Wahlvorstände und Stimmbezirksvorstände erhalten folgende Entschädigung für den Wahlabend:

Allgemeiner Wahlvorstand

Briefwahlvorstand

zusätzlich bei 2 Wahlen (verbundenen Wahlen)

zusätzlich ab 3 Wahlen (verbundenen Wahlen)

Wahlvorsteher/-in

70 Euro

50 Euro

10 Euro

20 Euro

Stellvertreter/-in

60 Euro

40 Euro

10 Euro

20 Euro

Schriftführer/-in

60 Euro

40 Euro

10 Euro

20 Euro

Beisitzer/-in

50 Euro

30 Euro

10 Euro

20 Euro

§ 2 Inkrafttreten

Diese 1. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Wittenberg, 21.12.2023

Ort, Datum

Oberbürgermeister