Freigabe von Mitteln aus dem Ortschaftsbudget Seegrehna 2023 für Kleinstreparaturen
Beschluss-Nr.: ORS/46-UV12-23
Der Ortschaftsrat Seegrehna beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung für das Jahr 2023, bis zu 250 Euro aus dem Ortschaftsbudget 2023 für Kleinstreparaturen zu verwenden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 4
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
Grünpflege in der Ortschaft Seegrehna 2023
Beschluss-Nr.: ORS/47-UV12-23
| 1. | Der Ortschaftsrat Seegrehna beschließt die Grünflächenpflege im Haushaltsjahr 2023 mit bis zu 15.400,00 Euro aus dem Ortschaftsbudget (Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens – 551102.522153) zu finanzieren. |
| 2. | Der Ortsbürgermeister wird vom Ortschaftsrat beauftragt, die einzelnen Maßnahmen mit der Verwaltung abzustimmen. |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 4
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
Freigabe von Mitteln aus der Einwohnerpauschale Seegrehna für Veranstaltungen 2023
Beschluss-Nr.: ORS/48-UV12-23
Der Ortschaftsrat Seegrehna beschließt, bis zu 2.500,00 € für das Frühlings- und die Sommerfeste, für die Vereinssporttage, für die Seniorenweihnachtsfeier, für den Adventszauber und der Jahreshauptversammlung aus der Einwohnerpauschale Seegrehna 2023 zu verwenden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 4
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0