Beschluss-Nr.: IV/24-43-24
Erklärung des Einvernehmens gemäß § 36 Abs.1 BauGB i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes W15 „Gewerbegebiet – Gewächshausanlage 1. bis 3. BA“
Der Bauausschuss der Lutherstadt Wittenberg beschließt:
Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB zur beantragten Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes W15 „Gewerbegebiet – Gewächshausanlage 1. bis 3. BA“ im Zusammenhang mit dem Vorhaben „Neubau zweier unmittelbar aneinander gebauter Rundbogenhallen (39,36 m x 30,1 m)“, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 8
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
Beschluss-Nr.: IV/25-44-24
Erklärung des Einvernehmens gemäß § 36 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes W15 „Gewerbegebiet – Gewächshausanlage 1. bis 3. BA“ (hier: Neubau zweier Rundbogenhallen)
| Der Bauausschuss der Lutherstadt Wittenberg beschließt: | |
| 1. | Der Beschluss IV/24-43-24 zur Beschlussvorlage BV-008/2024 über die Erklärung des Einvernehmens gemäß § 36 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB, zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes W15 „Gewerbegebiet – Gewächshausanlage 1. bis 3. BA“, wird aufgehoben. |
| 2. | Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB, zur beantragten Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes W15 „Gewerbegebiet – Gewächshausanlage 1. bis 3. BA“ im Zusammenhang mit dem Vorhaben „Neubau zweier unmittelbar aneinander gebauter Rundbogenhallen (29,28 m x 24,18 m)“, wird erteilt. |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 9
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0