Berufung des Stadtwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Wittenberg zum Ehrenbeamten
Beschluss-Nr.: I/91-6-25
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, Herrn Thomas Janott zum 30.04.2025 für den Zeitraum von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Stadtwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehren der Einheitsgemeinde Lutherstadt Wittenberg zu ernennen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 32
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
Gefahrenabwehrverordnung über die Festsetzung der Sperrzeit für öffentliche Vergnügungsstätten, Musik-, Tanz-, Theater- und Filmveranstaltungen sowie Schank- und Speisewirtschaften aus Anlass des Stadtfestes „Luthers Hochzeit“ in der Lutherstadt Wittenberg (Sperrzeit-GAVO-LuWB)
Beschluss-Nr.: I/93-6-25
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Gefahrenabwehrverordnung über die Festsetzung der Sperrzeit für öffentliche Vergnügungsstätten, Musik-, Tanz-, Theater- und Filmveranstaltungen sowie Schank- und Speisewirtschaften aus Anlass des Stadtfestes „Luthers Hochzeit“ in der Lutherstadt Wittenberg (Sperrzeit-GAVO-LuWB) gemäß Anlage 1.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 32
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
- Bitte Gefahrenabwehrverordnung einfügen –
Kreditrahmenbeschluss 2025 des Entwässerungsbetriebes Lutherstadt Wittenberg
Beschluss-Nr.: I/93-6-25
| 1. | Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, dass vom Kreditmarkt Kredite bis zu 8.650.750,00 Euro entsprechend des am 15.11.2024 genehmigten Wirtschaftsplanes 2025 des Entwässerungsbetriebes im Rahmen der Kreditermächtigung für das Haushaltsjahr 2025 in Teilbeträgen aufgenommen werden. | |
| 2. | Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, dass der Oberbürgermeister durch Festlegung einer allgemeinen Wertgrenze in Höhe der im Wirtschaftsplan genehmigten Kreditermächtigung im Sinne des § 45 Abs. 2 Ziffer 10 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ermächtigt wird, die nach dem gegebenen Finanzierungsbedarf notwendigen Teilbeträge zu folgenden Maximal- bzw. Minimalbedingungen aufzunehmen: | |
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| • | höchstzulässiger effektiver Jahreszins 5% |
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| • | 100%-ige Auszahlung |
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| • | Annuitätendarlehen/Ratendarlehen |
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| • | Zinsbindung bis 30 Jahre |
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| • | Laufzeit entsprechend der Nutzungsdauer des Anlagegutes/der Anlagegüter nach Einholung von mindestens 5 Angeboten bei dem Kreditinstitut mit dem günstigsten Angebot |
| 3. | Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Betriebsausschuss und den Stadtrat in der darauf folgenden Sitzung über die Kreditaufnahme zu informieren. | |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 27
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 6
Annahme von Spenden an den Eigenbetrieb Kommunale Bildungseinrichtungen der Lutherstadt Wittenberg - SPD-Ortsverein
Beschluss-Nr.: I/94-6-25
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Annahme der Geldspende in Höhe von 1.100,00 Euro von dem SPD Ortsverein.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 34
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
Beteiligung der Lutherstadt Wittenberg an der SALEG Landes- und Kommunalservicegesellschaft mbH
Beschluss-Nr.: I/95-6-25
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den Erwerb von 0,4 v. H. der Anteile an der SALEG Landes- und Kommunalservicegesellschaft mbH zum 01.05.2025. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister alle erforderlichen Maßnahmen für die Beteiligung der Lutherstadt Wittenberg an der SALEG Landes- und Kommunalservicegesellschaft mbH zu veranlassen und entsprechende Erklärungen abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen: — 24
Nein-Stimmen: — 2
Enthaltungen: — 8
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Senioren- und Pflegezentrum "Am Lerchenberg" gGmbH
Beschluss-Nr.: I/96-6-25
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Senioren- und Pflegezentrum „Am Lerchenberg“ gGmbH gemäß Anlage 1. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister alle erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen und entsprechende Erklärungen abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen: — 31
Nein-Stimmen: — 2
Enthaltungen: — 1
Bebauungsplan N15 An der Feldstraße / Aufstellung
Beschluss-Nr.: I/97-6-25
| 1. | Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans N15 An der Feldstraße für das in den Anlagen 1 und 2 zum Beschluss zeichnerisch und verbal dargestellte Plangebiet mit dem Planziel: - Entwicklung eines Mischgebietes an der Feldstraße |
| 2. | Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes nach dem Baugesetzbuch durchzuführen. |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 34
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
Verfügungsfonds 2025 – Beschluss der eingereichten Ideen zur Abstimmung an den Wittenberger Schulen
Beschluss-Nr.: I/98-6-25
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die als Anlage 1 beigefügten, im Zuge des Verfügungsfonds im Projekt StadtLabor Wittenberg eingereichten 23 Ideen als förderfähige Maßnahmen, welche zur Abstimmung an den Wittenberger Schulen gegeben werden können.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 27
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 5
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Lutherstadt Wittenberg (Gästebeitragssatzung)
Beschluss-Nr.: I/99-6-25
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Lutherstadt Wittenberg (Gästebeitragssatzung).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen: — 26
Nein-Stimmen: — 5
Enthaltungen: — 1
- Bitte Gästebeitragssatzung einfügen –
Antrag Fraktion Die Linke - Antrag auf Erstellung eines standardisierten, rechtskonformen Ablaufformulars für Bebauungspläne zur Sicherstellung der gesetzlichen Verfahrensabläufe
Beschluss-Nr.: I/100-6-25
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beauftragt den Oberbürgermeister mit der Erarbeitung eines standardisierten Ablaufformulars für Bebauungspläne um zukünftige Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen zu vermeiden und eine rechtskonforme, transparente und einheitliche Verfahrensweise sicherzustellen.
| Das zu erarbeitende Formular soll: | |
| 1. | Alle Verfahrensschritte von der Einleitung bis zum Satzungsbeschluss klar definieren und deren Einhaltung sicherstellen. |
| 2. | Die Zuständigkeiten von Verwaltung, Stadtrat und weiteren Beteiligten eindeutig festhalten, um Missverständnisse und Kompetenzüberschreitungen zu vermeiden. |
| 3. | Die gesetzliche vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung verbindlich regeln, um Transparenz und Bürgerbeteiligung zu gewährleisten. |
| 4. | Verwaltungsintern als verbindliche Handlungsrichtlinie dienen, um Verfahrensfehler zu minimieren. |
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Ja-Stimmen: — 5
Nein-Stimmen: — 28
Enthaltungen: — 0
Strategische Prüfung einer potentiellen Umstellung von Abwassergebühren auf privatrechtliche Entgelte
Beschluss-Nr.: I/101-6-25
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, die Kanzlei Becker Büttner Held Rechtsanwälte Steuerberater Unternehmensberater PartGmbB (BBH) mit der Fortführung der strategischen Überprüfung einer potentiellen Umstellung von kommunalen Abwassergebühren auf die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 30
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 2