Aufgrund § 2 der Gefahrenabwehrverordnung über die Festsetzung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten (Sperrzeit GAVO) vom 26.11.2024 (GVBl. LSA 2024, 347), §§ 1, 94 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 20.05.2014 (GVBl. LSA 2014, 182, 183 ber. S. 380) und §§ 5, 8, 45 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014, in den derzeit gültigen Fassungen, hat der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg in seiner Sitzung am 30.04.2025 folgende Verordnung erlassen:
Für den Veranstaltungszeitraum des Stadtfestes „Luthers Hochzeit“ wird abweichend vom § 1 Abs. 1 Nr. 1 - 3 Sperrzeit GAVO die Sperrzeit für öffentliche Vergnügungsstätten, Musik-, Tanz-, Theater- oder Filmveranstaltungen und Schank- und Speisewirtschaften in der Altstadt der Lutherstadt Wittenberg, begrenzt durch Kurfürstenring, Lutherstraße und Berliner Straße, für die Nächte vom Freitag zum Samstag und vom
| Samstag zum Sonntag für | |
| 1. | öffentliche Vergnügungsstätten von 22.00 Uhr auf 02.00 Uhr, |
| 2. | Musik-, Tanz, Theater- und Filmveranstaltungen und für Schank- und Speisewirtschaften von 01:00 Uhr auf 02:00 Uhr |
| verkürzt. | |
Ordnungswidrig im Sinne des § 98 Abs. 1 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die in § 1 festgesetzten Sperrzeiten verstößt.
Diese Verordnung hat eine Gültigkeit bis zum 31.12.2029.
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung im Amtsblatt „Die neue Brücke“ in Kraft.
Lutherstadt Wittenberg, den 05.05.2025