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Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gefahrenabwehrverordnung

über die Festsetzung der Sperrzeit für öffentliche Vergnügungsstätten, Musik-, Tanz-, Theater- und Filmveranstaltungen sowie Schank- und Speisewirtschaften aus Anlass des Stadtfestes „Luthers Hochzeit“ in der Lutherstadt Wittenberg

(Sperrzeit-GAVO-LuWB)

Aufgrund § 2 der Gefahrenabwehrverordnung über die Festsetzung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten (Sperrzeit GAVO) vom 26.11.2024 (GVBl. LSA 2024, 347), §§ 1, 94 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 20.05.2014 (GVBl. LSA 2014, 182, 183 ber. S. 380) und §§ 5, 8, 45 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014, in den derzeit gültigen Fassungen, hat der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg in seiner Sitzung am 30.04.2025 folgende Verordnung erlassen:

§ 1

Sperrzeit

Für den Veranstaltungszeitraum des Stadtfestes „Luthers Hochzeit“ wird abweichend vom § 1 Abs. 1 Nr. 1 - 3 Sperrzeit GAVO die Sperrzeit für öffentliche Vergnügungsstätten, Musik-, Tanz-, Theater- oder Filmveranstaltungen und Schank- und Speisewirtschaften in der Altstadt der Lutherstadt Wittenberg, begrenzt durch Kurfürstenring, Lutherstraße und Berliner Straße, für die Nächte vom Freitag zum Samstag und vom

Samstag zum Sonntag für

1.

öffentliche Vergnügungsstätten von 22.00 Uhr auf 02.00 Uhr,

2.

Musik-, Tanz, Theater- und Filmveranstaltungen und für Schank- und Speisewirtschaften von 01:00 Uhr auf 02:00 Uhr

verkürzt.

§ 2

Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne des § 98 Abs. 1 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die in § 1 festgesetzten Sperrzeiten verstößt.

§ 3

Geltungsdauer

Diese Verordnung hat eine Gültigkeit bis zum 31.12.2029.

§ 4

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung im Amtsblatt „Die neue Brücke“ in Kraft.

Lutherstadt Wittenberg, den 05.05.2025

Torsten Zugehör
Oberbürgermeister