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Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 11/2023
Aktuelles aus dem Neuen Rathaus
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Elbwiesen dürfen nicht mit dem Auto befahren werden

Die Lutherstadt Wittenberg erhält immer wieder Hinweise aus der Bürgerschaft, dass Privatpersonen die Elbwiesen mit ihren Autos befahren. Dies ist gemäß §24 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt (LWaldG) jedoch verboten und gilt als Ordnungswidrigkeit, welche von der Polizei mit einem Bußgeld geahndet wird.

Besuchen Sie den einzigartigen und atmosphärischen Naturraum der Elbwiesen stattdessen zu Fuß oder per Fahrrad und schützen Sie damit Flora und Fauna. Im Übrigen berechtigt auch der Angelschein nicht dazu, Naturschutzgebiete und andere Landschaften privat mit dem Auto zu befahren.

Die Wittenberger Elbwiesen liegen im Biosphärenreservat Mittelelbe, welches einen beachtlichen Tier-und Pflanzenreichtum aufweisen kann. In der naturbelassenen Auenlandschaft finden viele vom Aussterben bedrohte Tiere und Pflanzen eine neue Heimat. So haben sich hier Eisvögel, Seeadler und die seltene Sibirische Schwertlilie angesiedelt. Mit ein wenig Glück kann hier auch das Symboltier der Landschaft, der Elbebiber, angetroffen werden. Seit 1997 gehört die Flusslandschaft Elbe zum UNESCO Weltnaturerbe.

Das Landeswaldgesetz sowie alle Texte zum Landesrecht Sachsen-Anhalt können hier eingesehen und nachgelesen werden: www.landesrecht.sachsen-anhalt.de.