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Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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38. Sitzung des Stadtrates vom 25.05.2023

Satzung über die Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Lutherstadt Wittenberg (Feuerwehrgebührensatzung - FeuerGebS)

Beschluss-Nr.: I/439-38-23

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Satzung über die Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Lutherstadt Wittenberg (Feuerwehrgebührensatzung – FeuerGebS).

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Ja-Stimmen:  — 38

Nein-Stimmen:  — 0

Enthaltungen: —  0

Feuerwehrgebührensatzung einfügen

Überörtliche Prüfung mit dem Schwerpunkt: Dokumentation der Beitrags- und Entgelterhebung, insbesondere der Beitrags- und Entgeltausfälle für öffentliche Einrichtungen der Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung sowie der Trinkwasserversorgung

Beschluss-Nr.: I/440-38-23

1.

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg hat sich über das Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Lutherstadt Wittenberg mit dem Schwerpunkt „Dokumentation der Beitrags- und Entgelterhebung, insbesondere der Beitrags- und Entgeltausfälle für öffentliche Einrichtungen der Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung sowie der Trinkwasserversorgung des Landes Sachsen-Anhalt“ informiert und nimmt das Prüfungsergebnis zur Kenntnis.

2.

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg nimmt die Stellungnahme des Oberbürgermeisters zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Ja-Stimmen:  —  39

Nein-Stimmen:  — 0

Enthaltungen: —  0

____________________________________________________________________________

Kreditrahmenbeschluss 2023 des Entwässerungsbetriebes Lutherstadt Wittenberg

Beschluss-Nr.: I/441-38-23

1.

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, dass vom Kreditmarkt Kredite bis zu 3.631.970,00 Euro entsprechend des am 21.12.2022 genehmigten Wirtschaftsplanes 2023 des Entwässerungsbetriebes im Rahmen der Kreditermächtigung für das Haushaltsjahr 2023 in Teilbeträgen aufgenommen werden.

2.

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, dass der Oberbürgermeister unbeschadet des § 45 Abs. 2 Ziffer 10 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ermächtigt wird, die nach dem gegebenen Finanzierungsbedarf notwendigen Teilbeträge zu folgenden Maximal- bzw. Minimalbedingungen aufzunehmen:

-

höchstzulässiger effektiver Jahreszins 5%

-

100%-ige Auszahlung

-

Annuitätendarlehen/Ratendarlehen

-

Zinsbindung bis 20 Jahre

-

Laufzeit entsprechend der Nutzungsdauer des Anlagegutes/der Anlagegüter nach Einholung von mindestens 5 Angeboten bei dem Kreditinstitut mit dem günstigsten Angebot

3.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Betriebsausschuss und den Stadtrat in der darauf folgenden Sitzung über die Kreditaufnahme zu informieren.Bitte kreuzen Sie in jedem Fall die Aufgabenart und die Finanziellen Auswirkungen an.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Ja-Stimmen:  — 38

Nein-Stimmen:  — 0

Enthaltungen:  — 0

____________________________________________________________________________

Zweckvereinbarung mit dem Wasser- und Abwasserzweckverband Elbe-Elster-Jessen (WAZV) über die Zusammenarbeit zur gemeinschaftlichen Reinigung von Abwasser aus Teilen des Verbandsgebietes des WAZV in der Kläranlage des Entwässerungsbetriebes

Beschluss-Nr.: I/442-38-23

Der Stadtrat beschließt die vorliegende Zweckvereinbarung mit dem Wasser- und Abwasserzweckverband „Elbe-Elster-Jessen“ (WAZV) über die Zusammenarbeit zur gemeinschaftlichen Reinigung von Abwasser aus Teilen des Verbandsgebietes des WAZV in der Kläranlage des Entwässerungsbetriebes Lutherstadt Wittenberg.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Ja-Stimmen:  — 39

Nein-Stimmen:  — 0

Enthaltungen:  — 0

Bebauungsplan O4 Wohnbebauung Zahnaer Straße Teilplan B/Entwurfsbeschluss

Beschluss-Nr.: I/443-38-23

1.

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den Entwurf des Bauleitplanes Bebauungsplan O4 Wohnbebauung Zahnaer Straße Teilplan B bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen (Anlage 1) einschließlich Begründung

(Anlage 2).

2.

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg bestimmt den Entwurf des Bauleitplanes Bebauungsplan O4 Wohnbebauung Zahnaer Straße Teilplan B einschließlich Begründung zur öffentlichen Auslage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Unterrichtung der von der Planung berührten und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden im Sinne des § 2 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen:  — 38

Nein-Stimmen:  — 0

Enthaltungen:  — 1

Gesetzliche Mitgliederzahl: —  41

Anwesende Mitglieder :  — 39

davon Befangen gem. § 33 KVG LSA:  — 0

Bebauungsplan O4 Wohnbebauung Zahnaer Straße einfügen