Aufgrund § 133 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 und § 16 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (EigBG) vom 24.03.1997, und den Regelungen der Betriebssatzung in den zurzeit geltenden Fassungen, hat der Betriebsausschuss der Lutherstadt Wittenberg in seiner Sitzung am 12.03.2024 folgenden 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2024 vorberaten und der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg am 20.03.2024 beschlossen:
Der Nachtragshaushalt wird wie folgt festgesetzt:
| (1) | Erfolgsplan |
| Erträge mit — 24.085.600 € |
| dav. Zuschüsse der Stadt |
| Defizitausgleich — 14.043.900 € |
| Aufwendungen mit — 24.085.600 € |
| (2) | Vermögensplan in |
| Einnahmen mit — 301.100 € |
| dav. Investitionszuschüsse — 126.000 € |
| Entnahme Sonderposten — 175.100 € |
| Ausgaben mit — 301.100 € |
Der Gesamtbetrag der Kreditermächtigung für Investitionen wird festgesetzt auf 0 €.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 €.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 100.000 €.
Lutherstadt Wittenberg, den 27.05.2024
Der vorstehende 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan / Satzung für das Wirtschaftsjahr 2024 des Eigenbetriebes Kommunale Bildungseinrichtungen der Lutherstadt Wittenberg werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Satzung und Wirtschaftsplan wurden der Kommunalaufsichtsbehörde angezeigt.
Die nach § 107 Abs. 4 und § 108 Abs. 2 des KVG LSA erforderlichen Genehmigungen sind am 21.05.2024 unter dem Aktenzeichen 15.2.1.3./Lie/NPL24KomBi erteilt worden.
Der 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2024 mit seinen Anlagen liegt nach § 16 Abs. 4 EigBG LSA in der Zeit vom 17.06.2024 bis 25.06.2024 zur Einsichtnahme im Rathaus der Lutherstadt Wittenberg, Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg öffentlich aus.
Lutherstadt Wittenberg, den 27.05.2024