Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes O1 Südliche Dresdener Straße / Kuhlache, Teilplan „Erlebbarkeit Elbe“ – Antrag 1 Verkehrsflächen
Beschluss-Nr.: IV/2-6-25
Der Bauausschuss der Lutherstadt Wittenberg beschließt:
Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB zur beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes O1 Südliche Dresdener Straße / Kuhlache, Teilplan „Erlebarkeit Elbe“, hier: Veränderte Lage Verkehrsanlagen, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 8
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes O1 Südliche Dresdener Straße / Kuhlache, Teilplan „Erlebbarkeit Elbe“ – Antrag 2 Spiel- und Sportplätze
Beschluss-Nr.: IV/3-6-25
Der Bauausschuss der Lutherstadt Wittenberg beschließt:
Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB zur beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes O1 Südliche Dresdener Straße / Kuhlache, Teilplan „Erlebarkeit Elbe“, hier: Veränderte Lage und Anzahl der Spiel- und Sportflächen innerhalb der Grünflächen, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 8
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes O1 Südliche Dresdener Straße / Kuhlache, Teilplan „Erlebbarkeit Elbe“ – Antrag 3 Aufschüttungen
Beschluss-Nr.: IV/4-6-25
Der Bauausschuss der Lutherstadt Wittenberg beschließt:
Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB zur beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes O1 Südliche Dresdener Straße / Kuhlache, Teilplan „Erlebarkeit Elbe“, hier: Aufschüttungen, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 8
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes O1 Südliche Dresdener Straße / Kuhlache, Teilplan „Erlebbarkeit Elbe“ – Antrag 4 Abgrabung
Beschluss-Nr.: IV/5-6-25
Der Bauausschuss der Lutherstadt Wittenberg beschließt:
Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB zur beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes O1 Südliche Dresdener Straße / Kuhlache, Teilplan „Erlebarkeit Elbe“, hier: Abgrabung, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 8
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes O1 Südliche Dresdener Straße / Kuhlache, Teilplan „Erlebbarkeit Elbe“ – Antrag 5 Technische Anlagen
Beschluss-Nr.: IV/6-6-25
Der Bauausschuss der Lutherstadt Wittenberg beschließt:
Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB zur beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes O1 Südliche Dresdener Straße / Kuhlache, Teilplan „Erlebarkeit Elbe“, hier: Technische Anlagen, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 8
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes O1 Südliche Dresdener Straße / Kuhlache, Teilplan „Erlebbarkeit Elbe“ – Antrag 6 temporäre Nutzungen
Beschluss-Nr.: IV/7-6-25
Der Bauausschuss der Lutherstadt Wittenberg beschließt:
Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB zur beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes O1 Südliche Dresdener Straße / Kuhlache, Teilplan „Erlebbarkeit Elbe“, hier: temporäre Nutzungen, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 8
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes O1 Südliche Dresdener Straße / Kuhlache, Teilplan „Erlebbarkeit Elbe“ – Antrag 7 Hauptausstellungsfläche LAGA 2027
Beschluss-Nr.: IV/8-6-25
Der Bauausschuss der Lutherstadt Wittenberg beschließt:
Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB zur beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes O1 Südliche Dresdener Straße / Kuhlache, Teilplan „Erlebbarkeit Elbe“, hier: Hauptausstellungsfläche LAGA 2027, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 8
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
Erklärung des Einvernehmens gemäß § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes W15 „Gewerbegebiet – Gewächshausanlage 1. bis 3. BA“
Beschluss-Nr.: IV/9-6-25
Der Bauausschuss der Lutherstadt Wittenberg beschließt:
Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB zur beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes W15 „Gewerbegebiet – Gewächshausanlage 1. bis 3. BA“ im Zusammenhang mit dem Vorhaben Neubau eines Bürogebäudes mit Verkaufshalle und Schaumanufaktur sowie Errichtung einer Stellplatzanlage einschließlich Befreiungsantrages, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 7
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0