Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg hat in seiner Sitzung am 12.06.2024 den Entwurf sowie die Begründung des o. g. Bebauungsplanes beschlossen. Die Entwurfsunterlagen sind nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB geändert und ergänzt worden. Die Entwurfsunterlagen werden als 6. Entwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Das etwa 8 ha große Plangebiet liegt in der Elstervorstadt. Das Plangebiet an der Bahnhofsostseite grenzt an den Potsdamer Ring, die Kirchhof- und Thomästraße. Die Plangebietsabgrenzung ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Folgende Planziele sollen im o. g. Bebauungsplan Berücksichtigung finden: Entwicklung einer innerstädtischen Konversionsfläche zum Stadtquartier auf der Bahnhofsostseite
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht, den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten sowie diese Bekanntmachung über die Homepage der Lutherstadt Wittenberg in der Zeit vom 30.06.2025 bis 04.08.2025 veröffentlicht und können unter folgendem Link www.wittenberg.de/stadtplanung eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht.
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Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen der Bebauungsplanentwurf einschließlich der Begründung und Umweltbericht in dieser Zeit im Neuen Rathaus, Bürgerbüro, Lutherstraße 56 während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus:
| Montag | von | 8:00 Uhr | bis | 12:00 Uhr |
| Dienstag | von | 8:00 Uhr | bis | 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von | 8:00 Uhr | bis | 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von | 8:00 Uhr | bis | 18:00 Uhr |
| Freitag | von | 8:00 Uhr | bis | 12:00 Uhr |
| Samstag (1. und 3. im Monat) | von | 9:00 Uhr | bis | 12:00 Uhr |
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Während der Veröffentlichungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an stadtplanung@wittenberg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben.
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Neben dem Entwurf des Bebauungsplans mit seiner Begründung und des Umweltberichtes können folgende aufgelistete bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen eingesehen werden.
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A Umweltbezogene Gutachten (Anlagen zur Begründung)
A1 tiefbautechnisches, straßenbautechnisches und baugrundtechnisches Gutachten
Baubereich Teil A und B erstellt durch GBU – Geologie, Bau, Umweltconsult GmbH vom 06.07.2023
Baugrund- und Gründungsverhältnisse sowie Versickerungsfähigkeit des Bodens
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A2 Schallimmissionsprognose erstellt durch Schallschutzbüro Ulrich Diete vom 24.10.2023
Berücksichtigung von Verkehrs- und Schienenlärm, Lärmpegelbereiche, Bemessung von passiven Schallschutzmaßnahmen
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A3 Verkehrsuntersuchung Speckebach Wittenberg mit Anlage 1 erstellt durch Sweco GmbH vom 20.02.2024
Mobilitätsuntersuchung und Prognose zum geplanten Verkehrsaufkommen
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A4 Verkehrstechnisches Gutachten Bebauungsplan O7 Elstervorstadt Bahnhofsostseite erstellt durch Schlothauer & Wauer Ingenieurgesellschaft für Straßenverkehr mbH vom 22.02.2024
Untersuchung zu verkehrlichen Auswirkungen der Planung auf den Knoten Potsdamer Ring/ Elsterstraße/ Bahnhofsplatz Ost und die Einbindung in das örtliche/ überörtliche Straßennetz
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B Weitere umweltbezogene Gutachten
B Gutachten zu den Baugrund- und Gründungsverhältnissen Speckebachpromenade, R. Porsche Geoconsult März 2024
Hinweise zu Oberflächen- und Grundwasserständen, Gründung von Hochbauten sowie Versickerung von Niederschlagswasser
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C Umweltbezogene Stellungnahmen
C1 Landkreis Wittenberg vom 10.10.2024
Hinweise zu Löschwassergrundschutz, Lärmschutzbelangen und Schallemissionen und Anforderungen an den Immissionsschutz, Biotopschutz und Eingriffsregelung, Artenschutz in Bezug auf Erdkröten, Fledermäusen, Brutvögel und Zauneidechsen, Waldumwandlung und Waldersatz, Altlasten und Bodenschutz, Flächenentwässerung – Niederschlagswasser und Gewässerbenutzung sowie Umsiedlung von Zauneidechsen
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C2 Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt vom 08.10.2024
Hinweise zu Versickerung des Regenwassers und Regelwerke für Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser
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C3 Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 11.10.2024
Vorhandensein von archäologischen Kulturdenkmalen, Hinweise zu Bodendenkmalen
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C4 Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 09.10.2024
Hinweis auf Bergbauberechtigungen und Kenntnisstand zu Schichtenaufbau und Baugrund
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C5 Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt vom 11.10.2024
Hinweise zu Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen zu Laubmischwald und Verlust von Landwirtschaftsflächen
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C6 Landesstraßenbaubehörde Regionalbereich Ost vom 09.10.2024
Hinweise zu Kompensationsmaßnahmen zu Bauvorhaben B2n (Ostumfahrung)
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C7 Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt vom 19.09.2024
Hinweise zu Waldumwandlung und Erstaufforstung sowie Ersatzverhältnis
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C8 Unterhaltungsverband Fläming-Elbaue vom 25.09.2024
Hinweise zu den Gewässern und Rückstau bei Starkregenereignissen, Empfehlungen zu Wasserrückhalt
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C9 Entwässerungsbetrieb Lutherstadt Wittenberg vom 19.09.2024
Hinweise zur Schmutzwasserentsorgung
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C10 Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe vom 11.09.2024
Keine Hinweise auf Betroffenheit der Belange des Biosphärenreservats
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C11 und C12 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
Hinweise zu Frischluftentstehungsgebiet, Bodenbeschaffenheit, Biotope, Lärmbelastung und Flächenverbrauch
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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt - DSG LSA. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Lutherstadt Wittenberg, den 04.06.2025