Saubere Straßen und Gehwege in der Stadt sind uns allen wichtig. Damit die Lutherstadt Wittenberg ein schönes, sauberes Zuhause bleibt, wurden in der Straßenreinigungssatzung klare Regeln für die Reinigung der Straßen festgelegt. Die Stadtverwaltung hat nun die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema für Sie zusammengefasst.
Wo führt die Stadt die Straßenreinigung durch?
Die Stadt führt die Straßenreinigung in der Fußgängerzone sowie in den verkehrsberuhigten Bereichen um den Arsenalplatz einschließlich der Bürgermeisterstraße durch. Weiterhin ist die Stadt für die Fahrbahn- sowie die Radbahnreinigung der Bundes-, Landes- und Gemeindestraßen in den Reinigungsklassen 1 und 3 verantwortlich. In der Straßenreinigungssatzung ist nachlesbar, wo die Stadt genau reinigt.
Was muss der Anlieger reinigen?
Ein Anlieger muss die öffentlichen Flächen reinigen, die an das eigene Grundstück angrenzen. Dies betrifft insbesondere den Gehweg und die Seitenstreifen. Die Straßenrinne muss in den Straßen gereinigt werden, die der Reinigungsklasse 4 und 5 zugeordnet sind. Dabei sollen vor allem Schmutz, Müll, Laub und andere Verunreinigungen entfernt werden. Zur Reinigung der Gehwege gehört auch das Entfernen des Wildkrautes. Dabei sind Pflanzenschutzmittel verboten.
Ebenso sind auch die Radwege in den Reinigungsklassen 4 und 5 vom Anlieger zu reinigen. Nicht betroffen von dieser Regelung sind Anlieger der Fußgängerzone sowie des verkehrsberuhigten Bereichs um den Arsenalplatz einschließlich der Bürgermeisterstraße.
Eine genaue Erläuterung, welche Straßentypen in welche Reinigungsklassen gehören, ist in der Straßenreinigungssatzung nachlesbar.
Wann muss der Anlieger reinigen?
Die Reinigung soll nach Bedarf erfolgen. Genauere Informationen sind in der Straßenreinigungssatzung und im Straßenverzeichnis zu finden.
Gibt es Regelungen, die von den üblichen Standards abweichen?
Ja, dass betrifft folgende Regelungen:
Wer entfernt das Laub von öffentlichen Flächen?
Sofern öffentliche Flächen an das eigene private Grundstück angrenzen, muss der Anlieger das Laub von eigenen und städtischen Bäumen auf dieser Fläche entfernen. Das aufgenommene Laub kann zu einem Entsorgungsunternehmen oder auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden.
Wer reinigt den Haltestellenbereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)?
Der Bereich von der Haltestelle bis zur Fahrbahn ist vom Anlieger zu reinigen. Ausnahme sind hier die Flächen innerhalb der Buswartehäuser und die Baulichkeiten.
Was kann ich tun, wenn ich die Straßenreinigung nicht selbst durchführen kann?
Wer nicht in der Lage ist, der Reinigungspflicht nachzukommen, muss dafür sorgen, dass ein Dritter die Reinigung durchführt. Dritte können Familie, Freunde oder auch ein beauftragtes Unternehmen sein.
Was passiert bei Nichtbeachtung der Reinigungspflicht?
Wer seiner Reinigungspflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht oder nicht vollständig nachkommt, handelt ordnungswidrig. Dies kann eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen. Sollte die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Vernachlässigung der Reinigungspflicht gefährdet sein, ist die Stadt befugt, auf Kosten des Anliegers die Reinigung durchführen zu lassen oder ein Zwangsgeld zu verhängen.
Haben Sie weitere Fragen, zögern Sie nicht, uns per E-Mail zu kontaktieren: strassenreinigung@wittenberg.de.
Die hier aufgelisteten Antworten sind auch nochmal im Internet nachzulesen: www.wittenberg.de/reinigung.