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Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 13/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Teileinziehung einer Gemeindestraße

Lageplan Einziehung Gemeinschaftsstraße Straße der Freundschaft

gemäß § 8 Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (StrG LSA)

Die Lutherstadt Wittenberg beabsichtigt ca. 60 Meter der Gemeindestraße Straße der Freundschaft gemäß § 8 StrG LSA einzuziehen. Diese Fläche befindet sich auf dem Flurstücken 234 und 235 der Flur 2 und dem Flurstück 226 der Flur 3 in der Gemarkung Griebo. Dadurch entfallen gemäß § 8 Abs. 5 StrG LSA Gemeingebrauch (§ 14 StrG LSA) und Sondernutzung (§ 18 Abs. 1 StrG LSA).

Die Lage der Fläche ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan.

Die Einziehung erfolgt nach § 8 Abs. 2 Satz 1 StrG LSA, da überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen.

Entsprechend der Planungen des Ortschaftsrates Griebo soll der ehemalige „Turnplatz“ im Rahmen der Landesgartenschau 2027 als Ortschaftsprojekt umgestaltet werden. Es ist eine Erweiterung der parkähnlichen Grünfläche geplant. Durch die Errichtung eines Spielplatzes und das Aufstellen von Bänken soll dieser Ort mehr Aufenthaltsqualität erhalten. Zur Aufwertung der Grünfläche sollen zusätzliche Bäume und Sträucher gepflanzt werden.

Hierfür ist die Teileinziehung erforderlich. Die Verbindung zwischen dem Grieboer Mittelweg und der Bundesstraße 187 soll dann zukünftig über die Straße vor dem Garagenkomplex erfolgen.

Der Ortschaftsrat hat in seiner Sitzung am 20.05.2025 folgenden Beschluss gefasst:

- Beschluss-Nr.: ORG/12-7-25

Festlegung der Ortschaftsprojekte Griebo zur Laga 2027

Das Vorhaben der Teileinziehung des bezeichneten Straßenabschnittes wird hiermit gemäß § 8 Abs. 4 StrG LSA öffentlich bekannt gemacht. Einwände dagegen können innerhalb von 3 Monaten nach der öffentlichen Bekanntmachung bei der Lutherstadt Wittenberg, Der Oberbürgermeister, Fachbereich Bauverwaltung, Lutherstraße 56 in 06886 Lutherstadt Wittenberg eingereicht werden.

Torsten Zugehör

Oberbürgermeister