Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg hat in seiner Sitzung am 21.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöff*innen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 gefasst.
Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Absatz 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 13. Juli 2023 bis 19. Juli 2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten
| Montag, Mittwoch und Freitag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag und Donnerstag | 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie |
| Samstag, den 15.07.2023 | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
im Bürgerbüro, Neues Rathaus, Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Lutherstadt Wittenberg, Statistik und Wahlen, Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Diese Vorschriften sind Bestandteil der Auflegung und können eingesehen werden.
Lutherstadt Wittenberg, 30.06.2023