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Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 14/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Lutherstadt Wittenberg für die Haushaltsjahre 2023/2024

Aufgrund des § 103 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. LSA S. 209), hat die Lutherstadt Wittenberg die folgende, vom Stadtrat in der Sitzung am 20.03.2024 beschlossene und am 12.06.2024 durch Beitrittsbeschluss geänderte 2. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

die bisher festgesetzten Gesamtbeträge von

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich Nachträge festgesetzt auf

2023

2024

2023

2024

2023

2024

2023

2024

Euro

Ergebnisplan

ordentliche Erträge

90.220.200

92.136.200

0

874.300

0

9.147.700

90.220.200

83.862.800

ordentliche Aufwendungen

97.260.600

100.792.500

0

3.561.900

0

6.700

97.260.600

104.347.700

außerordentliche Erträge

0

0

0

0

0

0

0

0

außerordentliche Aufwendungen

0

0

0

0

0

0

0

0

Finanzplan

aus laufender Verwaltungstätigkeit:

Einzahlungen

86.758.200

88.594.400

0

874.300

0

9.147.700

86.758.200

80.321.000

Auszahlungen

94.888.500

98.242.500

0

3.561.900

0

6.700

94.888.500

101.797.700

aus Investitionstätigkeit

Einzahlungen

8.817.200

11.408.400

0

5.342.000

0

2.309.300

8.817.200

14.441.100

Auszahlungen

16.077.000

16.508.500

0

10.217.500

0

335.900

16.077.000

26.390.100

aus Finanzierungstätigkeit

Einzahlungen

7.259.800

5.100.100

0

6.848.900

0

0

7.259.800

11.949.000

Auszahlungen

2.732.500

2.861.700

0

0

0

0

2.732.500

2.861.700

§ 2

Die bisher festgesetzte Kreditermächtigung wird für das Haushaltsjahr 2023 nicht geändert. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 5.100.100 € für das Haushaltsjahr 2024 um 6.848.900 € erhöht und damit auf 11.949.000 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 2.393.000 € für das Haushaltsjahr 2023 um 2.393.000 € vermindert und damit auf 0 € festgesetzt. Für das Haushaltsjahr 2024 wird die bisherige Festsetzung in Höhe von 17.621.000 € um 7.592.400 € vermindert und damit auf 10.028.600 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird für das Haushaltsjahr 2023 nicht geändert. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite für das Haushaltsjahr 2024 wird gegenüber dem bisherigen Betrag in Höhe von 79.000.000 € um 9.000.000 € vermindert und damit auf 70.000.000 € festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze werden nicht geändert.

§ 6

Die Festsetzungen unter Ziffer 2 werden folgendermaßen geändert:

2. Abweichend zu Nr. 1 werden Aufwendungen und Auszahlungen innerhalb des jeweiligen Förderprogramms sowie für die Umsetzung der Ausgleichbeträge im Sanierungsgebiet Altstadt budgetübergreifend für deckungsfähig erklärt.

Die weiteren Festsetzungen lt. Ziffer 1 - 14 werden nicht geändert.

Lutherstadt Wittenberg, den 13.06.2024

Torsten Zugehör
Oberbürgermeister