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Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 14/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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47. Sitzung des Stadtrates vom 12.06.2024

Fördervereinbarung zwischen der Lutherstadt Wittenberg und dem Heimat- und Kulturverein Seegrehna e. V. für den Zeitraum 2024-2026

Beschluss-Nr.: I/511-47-24

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Fördervereinbarung mit dem Heimat- und Kulturverein Seegrehna e. V. für den Zeitraum von 01.01.2024 – 31.12.2026, lt. Anlage 01.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Ja-Stimmen:  —  33

Nein-Stimmen:  —  0

Enthaltungen:  —  0

Kreditrahmenbeschluss 2024 des Entwässerungsbetriebes Lutherstadt Wittenberg

Beschluss-Nr.: I/512-47-24

1.

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, dass vom Kreditmarkt Kredite bis zu 8.479.750,00 Euro entsprechend des am 16.11.2023 genehmigten Wirtschaftsplanes 2024 des Entwässerungsbetriebes im Rahmen der Kreditermächtigung für das Haushaltsjahr 2024 in Teilbeträgen aufgenommen werden.

2.

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, dass der Oberbürgermeister durch Festlegung einer allgemeinen Wertgrenze in Höhe der im Wirtschaftsplan genehmigten Kreditermächtigung im Sinne des § 45 Abs. 2 Ziffer 10 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ermächtigt wird, die nach dem gegebenen Finanzierungsbedarf notwendigen Teilbeträge zu folgenden Maximal- bzw. Minimalbedingungen aufzunehmen:

höchstzulässiger effektiver Jahreszins 5%

100%-ige Auszahlung

Annuitätendarlehen/Ratendarlehen

Zinsbindung bis 20 Jahre

Laufzeit entsprechend der Nutzungsdauer des Anlagegutes/der Anlagegüter nach Einholung von mindestens 5 Angeboten bei dem Kreditinstitut mit dem günstigsten Angebot

3.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Betriebsausschuss und den Stadtrat in der darauf folgenden Sitzung über die Kreditaufnahme zu informieren.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Ja-Stimmen:  —  33

Nein-Stimmen:  —  0

Enthaltungen:  —  0

Änderungssatzung zur Satzung der Lutherstadt Wittenberg über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis

Beschluss-Nr.: I/513-47-24

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Änderungssatzung zur Satzung der Lutherstadt Wittenberg über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Ja-Stimmen:  —  33

Nein-Stimmen:  —  0

Enthaltungen:  —  0

Anwendung des Ergänzungserlasses über die Erleichterungen für die Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse

Beschluss-Nr.: I/514-47-24

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Anwendung des ergänzenden Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 02.04.2024 über die Erleichterungen für die Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse der Lutherstadt Wittenberg der Haushaltsjahre 2013 bis 2022.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Ja-Stimmen:  —  33

Nein-Stimmen:  —  0

Enthaltungen:  —  0

Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung des Landkreises Wittenberg zur 2. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Lutherstadt Wittenberg für die Haushaltsjahre 2023/2024

Beschluss-Nr.: I/515-47-24

1.

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den Beitritt zur Genehmigungsverfügung des Landkreises Wittenberg vom 22. April 2024 zur 2. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Lutherstadt Wittenberg für die Haushaltsjahre 2023/2024.

2.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg eine 3. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Lutherstadt Wittenberg für die Haushaltsjahre 2023/2024 vorzulegen, in der die Entscheidungen, Anordnungen und Auflagen der Genehmigungsbehörde Berücksichtigung finden.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Ja-Stimmen:  —  33

Nein-Stimmen:  —  0

Enthaltungen:  —  0

Neubestellung eines Aufsichtsratsmitgliedes im Aufsichtsrat der Senioren- und Pflegezentrum "Am Lerchenberg" gGmbH

Beschluss-Nr.: I/516-47-24

1.

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg nimmt die Niederlegung des Aufsichtsratsmandates im Aufsichtsrat der Senioren- und Pflegezentrum „Am Lerchenberg“ gGmbH durch Herrn Konstantin Speck zur Kenntnis.

2.

Der Stadtrat bestellt Frau Alexandra Koziolek zum Mitglied des Aufsichtsrates der Senioren- und Pflegezentrum „Am Lerchenberg“ gGmbH für den Rest der Amtszeit.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Ja-Stimmen:  —  32

Nein-Stimmen:  —  0

Enthaltungen:  —  0

Einräumung von Prüfrechten der zuständigen Prüfbehörden bei der Kommunalen Datenverarbeitungsgesellschaft mbH Lutherstadt Wittenberg

Beschluss-Nr.: I/517-47-24

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beauftragt den Oberbürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der Kommunalen Datenverarbeitungsgesellschaft mbH Lutherstadt Wittenberg (kurz KDG) gemäß § 140 Abs. 3 KVG LSA auf eine Änderung des Gesellschaftsvertrages dahingehend hinzuwirken, dass den für die örtliche und überörtliche Prüfung zuständigen Prüfungseinrichtungen die in § 54 des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) vorgesehenen Befugnisse eingeräumt werden.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt

Ja-Stimmen:  —  10

Nein-Stimmen:  —  15

Enthaltungen:  —  4

Gründung der Landesgartenschau Lutherstadt Wittenberg 2027 GmbH

Beschluss-Nr.: I/518-47-24

1.

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg nimmt den Bericht der Dornbach GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, zur Analyse und Zulässigkeit der privatwirtschaftlichen Betätigung nach §§ 128, 129 und 135 KVG LSA zur Gründung einer Durchführungsgesellschaft für die Landesgartenschau 2027 (Anlage 1) zur Kenntnis.

2.

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Gründung der Landesgartenschau Lutherstadt Wittenberg 2027 GmbH sowie deren beigefügten Gesellschaftsvertrag (Anlage 2). Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister alle erforderlichen Maßnahmen für die Gründung zu veranlassen.

3.

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt zur Sicherstellung der Finanzierung der Gesellschaft die Finanzierungsvereinbarung zwischen der Lutherstadt Wittenberg und der Landesgartenschau Lutherstadt Wittenberg 2027 GmbH und beauftragt den Oberbürgermeister mit der Ausfertigung und Unterzeichnung der Vereinbarung (Anlage 3).

4.

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Vereinbarung zwischen der Lutherstadt Wittenberg und der Landesgartenschau Lutherstadt Wittenberg 2027 GmbH zur Unterstützung der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Landesgartenschau und beauftragt den Oberbürgermeister mit der Ausfertigung und Unterzeichnung der Vereinbarung (Anlage 4).

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen:  —  25

Nein-Stimmen:  —  1

Enthaltungen:  —  4

Bebauungsplan O1 - 1 Elbquartier und Uferpark/Aufstellung

Beschluss-Nr.: I/519-47-24

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans O1 - 1 Elbquartier und Uferpark für das in den Anlagen 1 und 2 zum Beschluss zeichnerisch und verbal dargestellte Plangebiet mit den Planzielen:

Elbquartier:

Quartiersentwicklung in Mischnutzung Wohnen/Gewerbe und Dienstleistung unter Berücksichtigung des Bestandes

Ausweisung Urbaner und Allgemeiner Wohngebiete mit differenzierten Wohnangeboten aus mehrgeschossigen Zeilenbauten und Stadtvillen, Reihenhäusern in Ergänzung der bereits bestehenden Bebauung im östlichen Teilbereich einschließlich Gemeinbedarfseinrichtungen für ein generationsübergreifendes Quartier

Ausweisung von Flächen für Beherbergung/Gastronomie am Elbufer

Ausweisung von Versorgungsflächen zur Neuordnung der Erschließung (Funkmast, Trafostation etc.)

Öffentlicher Raum:

Ausweisung von Flächen zur wassernahen Weiterführung des Elberadweges und wegeseitigen Anbindung der Straße Elbblick sowie einer Neuordnung der Erschließung der Wassersportgemeinschaft

Ausweisung von Stadtplätzen und Promenade für öffentliche und touristische Infrastruktur in hochwassersicherer Lage

Freiraum:

Ausweisung einer Sonderbaufläche Wassersportgemeinschaft

Ausweisung eines Uferparks mit Spiel- und Sportflächen und Zugang zum Wasser

Ausweisung von Flächen für Wassersport, Schiffsanleger und Slipanlage etc.

Ausweisung von Flächen für temporäres Gartenschaugelände LAGA 2027 auf der Kuhlache

Öffnung des Speckebachs

Wiederherstellung bzw. Bewahrung der Biotopstruktur der Hartungsschanze

Ausweisung von wegeseitiger naturnaher Erschließung der Wiesen- und Uferbereiche

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen:  —  25

Nein-Stimmen:  —  1

Enthaltungen:  —  5

Bebauungsplan R3a Gewerbegebiet Lindenstraße - 2. Änderung/Aufstellung

Beschluss-Nr.: I/520-47-24

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans R3a Gewerbegebiet Lindenstraße 2.Änderung für das in den Anlagen 1 und 2 zum Beschluss zeichnerisch und verbal dargestellte Plangebiet mit den Planzielen:

Erweiterung der Betriebsfläche des Recyclinghofes unter Beibehaltung der im rechtswirksamen Bebauungsplan R3a Gewerbegebiet Lindenstraße 1. Änderung festgesetzten Emissionskontingente

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Ja-Stimmen:  —  30

Nein-Stimmen:  —  0

Enthaltungen:  —  0

Bebauungsplan O7 „Elstervorstadt Bahnhofsostseite“ /Entwurfsbeschluss

Beschluss-Nr.: I/521-47-24

1.

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den Entwurf des Bauleitplanes Bebauungsplan O7 Elstervorstadt Bahnhofsostseite 5. Entwurf bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen (Anlage 1) einschließlich Begründung (Anlage 2) und Umweltbericht (Anlage 3).

2.

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beauftragt den Oberbürgermeister städtebauliche Verträge zur Sicherung von städtebaulichen Belangen nach § 11 Abs. 1 BauGB

a.

zu Maßnahmen an der Bahnhofsostseite für die LAGA 2027 (Ankunftszone, Parken und Speckebachpromenade),

b.

zu im Entwurf enthaltene Ausgleichsmaßnahmen und

c.

zur Realisierung des nach Nutzungskonzept geplanten Mixes von Wohnen, Gewerbe und Dienstleistungen,

auszuverhandeln.

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg bestimmt den Entwurf des Bauleitplanes Bebauungsplan O7 Elstervorstadt Bahnhofsostseite 5. Entwurf einschließlich Begründung zur öffentlichen Auslage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Unterrichtung der von der Planung berührten und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden im Sinne des § 2 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen:  —  29

Nein-Stimmen:  —  2

Enthaltungen:  —  0

Innenbereichssatzung „Altes Wasserwerk“ – Entwicklungssatzung/ Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss-Nr.: I/522-47-24

1.

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Abwägung der im Rahmen des Aufstellungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 1.

2.

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Innenbereichssatzung IBS "Ehemaliges Wasserwerk" - Entwicklungssatzung (Anlage 2) einschließlich Begründung als Satzung.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen:  —  26

Nein-Stimmen:  —  3

Enthaltungen:  —  0

Lärmaktionsplan der Lutherstadt Wittenberg (4.Stufe)

Beschluss-Nr.: I/523-47-24

1.

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den Lärmaktionsplan (4.Stufe) vom 15.04.2024.

2.

Der Oberbürgermeister wird mit der Umsetzung der Maßnahmen, die sich in Zuständigkeit der Lutherstadt Wittenberg befinden, beauftragt.

3.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Lärmaktionsplan an weitere für die Umsetzung der Maßnahmen zuständigen Fachbehörden zu übermitteln.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen:  —  23

Nein-Stimmen:  —  4

Enthaltungen:  —  1

Stadtlabor Wittenberg – Beschluss der 10 Punkte für den Verfügungsfond

Beschluss-Nr.: I/524-47-24

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die als Anlage 1 beigefügten 10 Punkte als Grundlage für die Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungsfond, welcher im Rahmen des Stadtlabors Wittenberg für Projektideen zur Belebung der Innenstadt zur Verfügung steht.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Ja-Stimmen:  —  25

Nein-Stimmen:  —  0

Enthaltungen:  —  4

Projektaufruf Nationale Projekte des Städtebaus: Bundesförderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus - Antrag: Erstellung Nutzungskonzept für den Westflügel des Cranach-Hofes Schlossstraße 1

Beschluss-Nr.: I/525-47-24

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, dass die Lutherstadt Wittenberg im Rahmen des Projektaufrufes „Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ für die Maßnahme:

Erstellung eines Nutzungskonzept für den Westflügel des Cranach-Hof Schlossstraße 1

die Antragstellung vornimmt und die Aufnahme in die Haushaltsplanung 2025/2026 erfolgt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Ja-Stimmen:  —  26

Nein-Stimmen:  —  0

Enthaltungen:  —  1

Projektaufruf Nationale Projekte des Städtebaus: Bundesförderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus - Antrag: Ankauf Selfisch-Haus Markt 3

Beschluss-Nr.: I/526-47-24

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, dass die Lutherstadt Wittenberg im Rahmen des Projektaufrufes „Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ für die Maßnahme:

Ankauf des Selfisch-Haus Markt 3

die Antragstellung vornimmt und die Aufnahme in die Haushaltsplanung 2025/2026 erfolgt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Ja-Stimmen:  —  25

Nein-Stimmen:  —  0

Enthaltungen:  —  4

Einstellung eines Fachbereichsleiters Baudurchführung für den Fachbereich Baudurchführung der Lutherstadt Wittenberg

Beschluss-Nr.: I/527-47-24

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister, Frau Karin Retzke unbefristet zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzustellen und ihr die Aufgaben als Fachbereichsleiterin Baudurchführung zu übertragen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Ja-Stimmen:  —  26

Nein-Stimmen:  —  0

Enthaltungen:  —  0

Einstellung einer Fachbereichsleiterin Kultur für den Fachbereich Kultur der Lutherstadt Wittenberg

Beschluss-Nr.: I/528-47-24

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister, Frau Teresa Schneidewind unbefristet zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzustellen und ihr die Aufgaben als Fachbereichsleiterin Kultur zu übertragen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen:  —  22

Nein-Stimmen:  —  1

Enthaltungen:  —  5

Verkauf einer Teilfläche (ca. 960 m²) aus dem Flurstück 91/2 der Flur 16 in der Gemarkung Wittenberg

Beschluss-Nr.: I/529-47-24

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den Verkauf einer Teilfläche (ca. 960 m²) aus dem Flurstück 91/2 der Flur 16 in der Gemarkung Wittenberg.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Ja-Stimmen:  —  26

Nein-Stimmen:  —  0

Enthaltungen:  —  1

Antrag zur Aufnahme des Antrages des Stadtrates Hoffmann vom 30.04.2024 auf die Tagesordnung zum Stadtrat am 25.09.2024

Beschluss-Nr.-I/530-47-24

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister den Kauf der Wittenberger Hauptpost vorzubereiten und dem Stadtrat zum Beschluß vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt

Ja-Stimmen:  —  1

Nein-Stimmen:  —  22

Enthaltungen:  —  2