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Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse SR 18.06.2025

8. Sitzung des Stadtrates vom 18.06.2025

Entsendung des Mitgliedes im Aufsichtsrat der SALEG Landes- und Kommunalservicegesellschaft mbH durch den Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg

Beschluss-Nr.: I/104-8-25

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beauftragt den Oberbürgermeister in der Gesellschafterversammlung der SALEG Landes- und Kommunalservicegesellschaft mbH für die Berufung der nachfolgenden Personen in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu stimmen:

Torsten Zugehör (Oberbürgermeister Lutherstadt Wittenberg)

Bert Knoblauch (Oberbürgermeister Stadt Schönebeck).

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Ja-Stimmen:

38

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Änderungsantrag von Stadtrat Dirk Hoffmann zur Beschlusvorlage BV-209/2024

Beschluss-Nr.: I/105-8-25

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den Beschlusspunkt 2. wie folgt zu ändern:

2. Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, neben dem Bürgermeister der Lutherstadt Wittenberg den Geschäftsführer der Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg GmbH und den Geschäftsführer der WIWOG Wittenberger Wohnungsbaugesellschaft mbH zur Wahl in den Vorstand des Fördervereins Tierpark Wittenberg e. V. vorzuschlagen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

36

Enthaltungen:

0

Mitgliedschaft der Lutherstadt Wittenberg im Förderverein Tierpark Wittenberg e. V. und Erarbeitung einer Konzeption für die Rücknahme des NABU-Geländes

Beschluss-Nr.: I/106-8-25

  1. Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Mitgliedschaft der Lutherstadt Wittenberg im Förderverein Tierpark Wittenberg e. V.
  2. Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, neben dem Bürgermeister der Lutherstadt Wittenberg den Geschäftsführer der Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg GmbH und den Geschäftsführer der WIWOG Wittenberger Wohnungsbaugesellschaft mbH in den Vorstand des Fördervereins Tierpark Wittenberg e. V. zu entsenden.
  3. Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Aufhebung der Fördervereinbarung zwischen der Lutherstadt Wittenberg und dem Förderverein Tierpark Wittenberg e. V..
  4. Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Individualvereinbarung mit dem Förderverein Tierpark Wittenberg e. V. zur Sicherstellung des Tierparkbetriebs gemäß der beiliegenden Fassung (Anlage 5).
  5. Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beauftragt den Oberbürgermeister, die bestehenden vertraglichen Vereinbarungen mit dem NABU Kreisverband Wittenberg e. V. zum Betrieb des NABU-Zentrums im Stadtwald einvernehmlich aufzuheben und das Grundstück dem Förderverein Tierpark Wittenberg e. V. zur weiteren Nutzung zu überlassen. Zudem wird der Oberbürgermeister beauftragt, im Rahmen der Mitgliedschaft der Lutherstadt Wittenberg im Förderverein Tierpark Wittenberg e. V. darauf hinzuwirken, dass der Verein ein integriertes Betriebskonzept für beide Standorte (Pfaffengasse und Stadtwald) erarbeitet und die Übernahme des Betriebs am Standort Stadtwald vorbereitet. Die hierfür bisher an den NABU Kreisverband gezahlten städtischen Fördermittel in Höhe von jährlich 65.000,00 EUR sollen dem Förderverein Tierpark Wittenberg e. V. ergänzend zur Verfügung gestellt werden.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen:

35

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

0

Evaluierung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B in der Lutherstadt Wittenberg aufgrund der Grundsteuerreform zum 01.01.2025

Beschluss-Nr.: I/107-8-25

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, aufgrund des Defizits im Grundsteueraufkommen, die Hebesätze der Grundsteuer A und B zum 01.01.2025 anzupassen, um ein steueraufkommensneutrales Ergebnis für die Stadt zu gewährleisten:

Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von derzeit 322 auf 303 Punkte gesenkt.

Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird von derzeit 470 auf 542 Punkte angehoben.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

16

Enthaltungen:

9

Überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz der Lutherstadt Wittenberg

Beschluss-Nr.: I/108-8-25

  1. Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg hat sich über das Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz der Lutherstadt Wittenberg informiert und nimmt das Ergebnis zur Kenntnis.
  2. Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt im Namen der Lutherstadt Wittenberg die Stellungnahme vom 14.04.2025 zu den Prüfergebnissen zur Vorlage beim Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Ja-Stimmen:

35

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Überörtliche Prüfung von Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt - Querschnittsprüfung Anwendung der Mitteilungsverordnung durch die Kommunen

Beschluss-Nr.: I/109-8-25

  1. Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg hat sich über das Ergebnis der „Überörtlichen Prüfung der Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt – Querschnittsprüfung Anwendung der Mitteilungsverordnung durch die Kommunen“ informiert und nimmt das Prüfungsergebnis zur Kenntnis.
  1. Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt im Namen der Lutherstadt Wittenberg die Stellungnahme vom 07.04.2025 zu den Prüfergebnissen zur Vorlage beim Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Ja-Stimmen:

37

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Satzung über die Obdachlosenunterkunft der Lutherstadt Wittenberg (Obdachlosensatzung)

Beschluss-Nr.: I/110-8-25

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Satzung über die

Obdachlosenunterkunft der Lutherstadt Wittenberg (Obdachlosensatzung) gemäß der Anlage.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Ja-Stimmen:

37

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Bitte Obdachlosensatzung entsprechend einfügen!

Bebauungsplan Windpark Straach - 1. Änderung/Aufstellung

Beschluss-Nr.: I/111-8-25

  1. Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Windpark Straach – 1.Änderung für das in den Anlagen 1 und 2 zum Beschluss zeichnerisch und verbal dargestellte Plangebiet mit dem Planziel der Zulassung des Repowerings im Windeignungsgebiet Straach.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

12

Enthaltungen:

1

Aufhebungssatzung zur Satzung der Lutherstadt Wittenberg über die Herstellung notwendiger Stellplätze (Stellplatzsatzung) sowie zur Satzung der Lutherstadt Wittenberg über die Erhebung von Ablösebeträgen für die Herstellung von notwendigen Stellplätzen (Stellplatzablösesatzung)

Beschluss-Nr.: I/112-8-25

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Aufhebungssatzung zur Satzung der Lutherstadt Wittenberg über die Herstellung notwendiger Stellplätze (Stellplatzsatzung) sowie zur Satzung der Lutherstadt Wittenberg über die erhebung von Ablösebeträgen für die Herstellung von notwendigen Stellplätzen (Stellplatzablösesatzung).

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Ja-Stimmen:

33

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Bitte Aufhebungssatzung Stellplatzsatzung entsprechend einfügen!
Bitte Aufhebungssatzung Stellablösesatzung entsprechend einfügen!

1. Änderung Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung baulicher Anlagen in der Altstadt der Lutherstadt Wittenberg (Gestaltungs- und Werbesatzung) / Aufstellungsbeschluss

Beschluss-Nr.: I/113-8-2025

  1. Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Aufstellung der 1. Änderung Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung baulicher Anlagen in der Altstadt der Lutherstadt Wittenberg (Gestaltungs- und Werbesatzung) mit dem Ziel, Regelungen für die Zulässigkeit von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen vorzugeben.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt das Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung baulicher Anlagen in der Altstadt der Lutherstadt Wittenberg (Gestaltungs- und Werbesatzung) nach der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen:

27

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

3

Tausch von diversen Flurstücken und Teilflächen in der Gemarkung Wittenberg, Flur 62 und 63

Beschluss-Nr.: I/114-8-25

  1. Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den Ankauf der Flurstücke 102 (756 m²), 106 (240 m²), 13 (4 m²), 81 (1.382 m²), 83 (16.124 m²), 87 (276 m²) und 91 (293 m²) sowie Teilflächen aus den Flurstücken 86/1 (ca. 1.496 m²), 86/2 (ca. 2.878 m²) und 88 (ca. 3.123 m²) der Flure 62 und 63 in der Gemarkung Wittenberg.
  2. Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den Verkauf der Flurstücke 82/2 (72 m²), 83 (436 m²) sowie Teilflächen aus den Flurstücken 84 (ca. 230 m²) und 104 (ca. 8.185 m²) der Flur 62 in der Gemarkung Wittenberg.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen:

32

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

0

Aufhebung des Beschlusses I/441-48-13 und Verkauf Flurstück 2/7 der Flur 5, Gemarkung Wittenberg

Beschluss-Nr.: I/115-8-25

  1. Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. I/441-48-13 vom 18.12.2013 – Verkauf des Grundstückes Am Elbufer 30, Flur 5, Flurstück 2/7 in der Gemarkung Wittenberg.
  2. Der Stadtrat beschließt den Verkauf einer Teilfläche von ca. 4.984 m² aus dem Grundstück Am Elbufer 30, Flur 5, Flurstück 2/7 in der Gemarkung Wittenberg an einen Dritten.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen:

32

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

0