Dessau-Roßlau 06.07.2023
| Bodenordnungsverfahren Kakau | |
| Verf.-Nr.: | 611-14WB3310 |
| Landkreis: | Wittenberg |
(1) In dem o. g. Verfahren werden die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke des Bodenordnungsgebietes, die mit dem Einleitungsbeschluss vom 01.12.2010 und den Änderungsbeschlüssen einbezogen wurden, nach § 63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) i. V. m. § 32 Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) jeweils in der aktuell gültigen Fassung, festgestellt.
Diese Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gilt für das ganze Bodenordnungsgebiet und ist, sobald sie unanfechtbar geworden ist, für alle Beteiligten bindend.
(1) Die zum Bodenordnungsgebiet gehörenden Grundstücke sind nach Maßgabe der §§ 27 ff. FlurbG bewertet worden.
(2) Die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung haben in der Zeit vom 12.06.2023 bis 26.06.2023 im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau, Zimmer 4.119 und am 27.06.2023 in der FFW Kakau, Kirchweg 6, 06785 Oranienbaum-Wörlitz / OT Kakau zur Einsichtnahme für die Beteiligten des Bodenordnungsgebiets ausgelegen.
(3) Der Anhörungstermin nach § 32 Satz 2 FlurbG zur Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung hat am 27.06.2023 stattgefunden. An diesem Termin war Gelegenheit, Einwendungen gegen die Ergebnisse vorzubringen. Solche Einwendungen wurden in diesem Termin nicht vorgebracht.
(4) Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Feststellung der Wertermittlungsergebnisse sind damit erfüllt.
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt mit Sitz in Dessau-Roßlau erhoben werden. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs wird die Frist gewahrt, wenn das Widerspruchsschreiben bis zum Ablauf der angegebenen Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Die Rechtsbehelfsfrist beginnt am darauffolgenden Tag der Bekanntmachung.
Im Auftrag
gez. Mende | (DS) |
Aufgrund unseres gesetzlichen Auftrages nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz/Flurbereinigungsgesetz verarbeiten wir im vorliegenden Verfahren personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzgrundverordnung. Weitergehende Informationen finden Sie unter:
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Alternativ können Sie auch das ALFF Anhalt zur weiteren Informationserlangung kontaktieren:
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt
Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau
| Telefon: | +49 3406506-0 |
| Telefax: | +49 3443280-80 |
| E-Mail: | poststelleDE@alff.mule.sachsen-anhalt.de |
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