Gemäß § 6 Abs. 2 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) fordere ich die im jeweiligen Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, bis zum 15.09.2024 Wahlberechtigte als Beisitzer oder ihre Stellvertreter für die Bildung des Wahlvorstandes in den Ortschaften Mochau und Straach vorzuschlagen.
Diesbezüglich weise ich auf § 13 Abs. 1 bis 3 KWG LSA, § 9 Abs. 1a KWG LSA sowie § 10 Abs. 1 a KWG LSA hin.
Beisitzer*innen der Wahlvorstände sind ehrenamtlich tätig. Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können ein Wahlehrenamt nicht innehaben. Die Ablehnung der Übernahme eines oder das Ausscheiden aus einem Wahlehrenamt richten sich nach § 31 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA). Ein Beschäftigter der Gemeinde kann auch dann in den Wahlvorstand berufen werden, wenn er nicht im Wahlgebiet wohnt.
Die Vorschläge zur Besetzung des Wahlvorstandes sind an folgende Anschrift einzureichen:
Lutherstadt Wittenberg
Gemeindewahlleiter
Herr Torsten Zugehör
Lutherstr. 56
06886 Lutherstadt Wittenberg
Lutherstadt Wittenberg, 28.06.2024