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Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 15/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der Lutherstadt Wittenberg

Aufforderung an die in den Ortschaften Mochau und Straach vertretenen Parteien und Wählergruppen zur Bildung der Wahlvorstände für die Ergänzungswahlen für die Ortschaften Mochau und Straach am 10.11.2024

Gemäß § 6 Abs. 2 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) fordere ich die im jeweiligen Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, bis zum 15.09.2024 Wahlberechtigte als Beisitzer oder ihre Stellvertreter für die Bildung des Wahlvorstandes in den Ortschaften Mochau und Straach vorzuschlagen.

Diesbezüglich weise ich auf § 13 Abs. 1 bis 3 KWG LSA, § 9 Abs. 1a KWG LSA sowie § 10 Abs. 1 a KWG LSA hin.

Beisitzer*innen der Wahlvorstände sind ehrenamtlich tätig. Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können ein Wahlehrenamt nicht innehaben. Die Ablehnung der Übernahme eines oder das Ausscheiden aus einem Wahlehrenamt richten sich nach § 31 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA). Ein Beschäftigter der Gemeinde kann auch dann in den Wahlvorstand berufen werden, wenn er nicht im Wahlgebiet wohnt.

Die Vorschläge zur Besetzung des Wahlvorstandes sind an folgende Anschrift einzureichen:

Lutherstadt Wittenberg

Gemeindewahlleiter

Herr Torsten Zugehör

Lutherstr. 56

06886 Lutherstadt Wittenberg

Lutherstadt Wittenberg, 28.06.2024

Torsten Zugehör
Der Gemeindewahlleiter