Die Fußgängerzone in der Wittenberger Altstadt soll Gäste und Wittenberger*innen zum Bummeln und Verweilen einladen. Wichtige Vorraussetzung dafür, wie die bauliche Gestaltung und notwendige Regelungen, wurden geschaffen. Leider gibt es immer wieder Verstöße, die deutlich machen, dass es besonders Autofahrer*innen aber auch Radfahrer*innen nicht an einem harmonischen und respektvollen Miteinander gelegen ist. Zu häufig werden die Regelungen missachtet und die Fußgänger*innen in ihrer Bewegungsfreiheit gehindert. Die Akzeptanz des Anlieferverkehrs wird ausgenutzt, um private Besorgungen mit dem Auto in der Altstadt zu erledigen.
Darum hat die Lutherstadt Wittenberg seit Oktober 2022 die Fußgängerzone, in Bezug auf den Kfz-Verkehr, verstärkt kontrolliert. Der Stadtordnungsdienst sowie die Kolleg*innen des Ermittlungs- und Vollzugsdienstes führten in dieser Zeit, oft auch gemeinsam mit der Polizei, mehr als 500 Kontrollgänge in der Fußgängerzone durch. Hierbei wurden (bis Ende 06/2023) 386 Falschparker*innen und unerlaubtes Befahren schriftlich geahndet und mit Verwarngeldern belegt.
Sollte sich trotz stärkerer Kontrollen und Sanktionen die Situation in der Fußgängerzone nicht verändern, muss geprüft werden, welche Stellschrauben gedreht werden, um den Charakter der Fußgängerzone zu verbessern.
Grundsätzlich ist das Befahren der Fußgängerzone der Lutherstadt Wittenberg nicht erlaubt. Gewerblicher Lieferverkehr und Rad fahren sind rund um die Uhr gestattet. Das Befahren ist sonst nur mit einer Sondereinfahrtgenehmigung des Landkreises Wittenberg möglich. Dies betrifft, z. B. Bewohner*innen der Fußgängerzone und Teilnehmer*innen an Hochzeiten oder Umzüge.