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Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 17/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Allgemeinverfügung über die Öffnung von Verkaufsstellen in der Altstadt der Lutherstadt Wittenberg für Sonntag den 24.09.2023

Gemäß dem Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt vom 22.11.2006 in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 15.12.2022 ergeht folgende

Allgemeinverfügung über die Öffnung von Verkaufsstellen in der Altstadt der Lutherstadt Wittenberg für Sonntag den 24.09.2023

1.

Die Lutherstadt Wittenberg erlaubt die Öffnung von Verkaufsstellen, ausgenommen Baumärkte, Möbelgeschäfte und Autohäuser, in der Lutherstadt Wittenberg:

am Sonntag, den 24.09.2023 anlässlich des „Wittenberger Töpfermarktes“ in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Diese Erlaubnis ist auf folgende Straßen/-abschnitte beschränkt: Schlossstraße, Markt, Arsenalplatz, Collegienstraße von Höhe Markt bis Mittelstraße/Wilhelm-Weber-Straße, Mittelstraße von Höhe Neustraße bis Kirchplatz, Kirchplatz, Neustraße 7 bis 10, Jüdenstraße, Bürgermeisterstraße von Höhe Jüdenstraße bis Mauerstraße, Klosterstraße, Juristenstraße von Höhe Mauerstraße bis Markt/Coswiger Straße, Coswiger Straße.

2.

Die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung wird angeordnet.

3.

Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Die Begründung der Allgemeinverfügung kann im Bürgerbüro der Lutherstadt Wittenberg, Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg während der Öffnungszeiten

Montag:

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:

08:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag:

08:00 - 18:00 Uhr

Freitag:

08:00 - 12:00 Uhr und

jeden 1. und 3. Samstag im Monat in der Zeit von

09:00 - 12:00 Uhr eingesehen werden.

Lutherstadt Wittenberg, 02.08.2023

Torsten Zugehör
Oberbürgermeister
der Lutherstadt Wittenberg