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Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 17/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB

Bebauungsplan O7 Elstervorstadt Bahnhofsostseite 5. Entwurf

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg hat in seiner Sitzung am 12.06.2024 den Entwurf sowie die Begründung des o. g. Bebauungsplanes beschlossen. Die Entwurfsunterlagen sind zur Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das etwa 8 ha große Plangebiet liegt in der Elstervorstadt. Das Plangebiet an der Bahnhofsostseite grenzt an den Potsdamer Ring, die Kirchhof- und Thomästraße. Die Plangebietsabgrenzung ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Folgende Planziele sollen im o. g. Bebauungsplan Berücksichtigung finden:

Entwicklung einer innerstädtischen Konversionsfläche zum Stadtquartier auf der Bahnhofsostseite/ Elstervorstadt

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie diese Bekanntmachung über die Homepage der Lutherstadt Wittenberg in der Zeit vom 12.08. bis 27.09.2024 veröffentlicht und können unter folgendem Link www.wittenberg.de/stadtplanung eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen der Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung und o. g. Unterlagen in dieser Zeit im Neuen Rathaus, Bürgerbüro, Lutherstraße 56 während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus:

Montag

von

8.00 Uhr

bis

12.00 Uhr

Dienstag

von

8.00 Uhr

bis

18.00 Uhr

Mittwoch

von

8.00 Uhr

bis

12.00 Uhr

Donnerstag

von

8.00 Uhr

bis

18.00 Uhr

Freitag

von

8.00 Uhr

bis

12.00 Uhr

Samstag (1. und 3. im Monat)

von

9.00 Uhr

bis

12.00 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an stadtplanung@wittenberg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs.2 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Neben dem Entwurf des Bebauungsplans, Begründung und des Umweltberichtes können folgend aufgelistete bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen eingesehen werden.

A Umweltbezogene Gutachten (Anlagen zur Begründung)

A1 tiefbautechnisches, straßenbautechnisches und baugrundtechnisches Gutachten Baubereich Teil A und B erstellt durch GBU – Geologie, Bau, Umweltconsult GmbH vom 06.07.2023

A2 Schallimmissionsprognose erstellt durch Schallschutzbüro Ulrich Diete vom 24.10.2023

A3 Verkehrsuntersuchung Speckebach Wittenberg mit Anlage 1 erstellt durch Sweco GmbH vom 20.02.2024

A4 Verkehrstechnisches Gutachten Bebauungsplan O7 Elstervorstadt Bahnhofsostseite erstellt durch Schlothauer & Wauer Ingenieurgesellschaft für Straßenverkehr mbH vom 22.02.2024

B Umweltbezogene Gutachten (Anlagen zum Umweltbericht)

B1 faunistische Sonderuntersuchungen (NATURFÖRDERUNGSGESELLSCHAFT ÖKOLOGISCHE STATIONBORNA-BIRKENHAIN E.V. 2024) Fledermäuse, xylobionte Käfer, Tagfalter und Heuschrecken

B2 Faunistische Sonderuntersuchung 2023 (BÜRO KARSTEN OBST 2024) zu Brutvögel, Zauneidechsen, Amphibien, Biber& Fischotter, Nachtkerzenschwärmer

B3 Bestands- und Konfliktplan, M 1:1.000

B4 Maßnahmenplan Blatt 1, M 1:1.000

B5 externer Maßnahmenplan Blatt 1 bis 5, M 1:2.000/ 1.000, Büro Obst

B6 Artenschutzbeitrag, Büro Obst

B7 FFH-Vorprüfung, Büro Obst

B8 Grünordnerische Festsetzungen

B9 Pflanzlisten

C Umweltbezogene Gutachten und Informationen aus vorangegangenen Planverfahren ergänzend

C1 Schalltechnische Untersuchung TÜV Nord 2015

C2 Einschätzung des ökologischen Zustandes, Zuppke 2018

C3 Stellungnahme des Landkreises Wittenberg vom 29.09.2022 zu Scoping 2022 Lärmschutzbelange, Schienen-, Verkehrs- und Gewerbelärm

C4 Stellungnahme des Landkreises Wittenberg vom 20.11.2015 zu forst- und naturschutz- einschließlich artenschutzrechtlichen Belangen der damaligen Planung

C5 Stellungnahme der Biosphärenreservatsverwaltung vom 20.10.2015, keine Belange durch die damaligen Planungen betroffen

C6 Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau vom 04.11.2015 keine zusätzlichen Hinweise zur damaligen Planung

D Umweltbezogene Gutachten Teilfläche Speckebachpromenade

D1 Gutachten zu den Baugrund- und Gründungsverhältnissen Speckebachpromenade, R. Porsche Geoconsult März 2024

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt - DSG LSA. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Lutherstadt Wittenberg, den 11.07.2024

Der Oberbürgermeister