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Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 18/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Widmung der öffentlichen Verkehrsflächen im Bebauungsplangebiet W 4 Alter Elbhafen, Teilplan A, 5. Änderung „Wohngebiet am Stadthafen“

Auf der Grundlage des § 6 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06.07.1993 (GVBl. LSA S. 334) in der z. Z. gültigen Fassung verfügt die Lutherstadt Wittenberg die Widmung der nachfolgend beschriebenen Verkehrsflächen im Bebauungsplangebiet W 4 Alter Elbhafen, Teilplan A, 5. Änderung „Wohngebiet am Stadthafen“.

1.

Straße „Am Stadthafen“

2.

Verbindungsweg zwischen Am Stadthafen und Kreuzung

An der Elbe/Hermann-Kürschner-Straße

3.

Hichwasserschutzanlage mit Terassenanlagen

4.

Elberadweg

Die Verkehrsanlagen zu 1. und 2. werden als Gemeindestraße nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA und die Verkehrsanlagen zu 3. und 4. werden als sonstige öffentliche Straße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 StrG LSA gewidmet.

Lagebezeichnung:

Die zu widmenden Verkehrsanlagen liegen im Gebiet des Bebauungsplanes W 4 Alter Elbhafen, Teilplan A, 5. Änderung „Wohngebiet am Stadthafen.

zu 1.: Straße „Am Stadthafen“

Die Straße „Am Stadthafen“ beginnt nördlich an der Kreuzung Robert-Koch-Straße/Neun Linden/Am Hafen und verläuft für ca. 58 m in südlicher Richtung auf dem Flurstück 875 der Flur 2 und dem Flurstück 1006 der Flur 35 in der Gemarkung Wittenberg. Danach zweigt die Straße in westlicher Richtung ab. Sie verläuft auf den Flurstücken 884 und 867 der Flur 2 sowie zum Teil auf dem Flurstück 985 der Flur 35 in der Gemarkung Wittenberg, um nach ca. 122 m in einem Wendehammer zu enden.

Funktion: Gemeindestraße, verkehrsberuhigter Bereich

Widmungsbeschränkungen: keine

zu 2. Verbindungsweg zwischen Am Stadthafen und Kreuzung An der Elbe/Hermann-Kürschner-Straße

Am Ende des Wendehammers der Straße „Am Stadthafen“ beginnt der Verbindungsweg und verläuft in westlicher Richtung auf den Flurstücken 187 und 884 der Flur 2 in der Gemarkung Wittenberg. Nach ca. 33 m mündet dieser auf die Kreuzung An der Elbe/Hermann-Kürschner-Straße.

Funktion: Geh- und Radweg

Widmungsbeschränkungen: nur für Fußgänger und Radfahrer

zu 3. Hochwasserschutzanlage mit Terrassenanlagen

Im südlichen Bereich des „Wohngebietes am Stadthafen“ befindet sich die Hochwasserschutzanlage mit Havarie- und Wartungsweg sowie 2 integrierten Aufenthaltsbereichen in Form von Terrassenanlagen. Im östlichen Bereich beginnt die Verkehrsanlage auf dem Flurstück 985 der Flur 35 in der Gemarkung Wittenberg, an der Kreuzung Elberadweg. Sie verläuft in südlicher Richtung in Richtung Elbe, um dieser in westlicher Richtung parallel entlang der Hochwasserschutzanlage zu folgen. Nach ca. 40 m dehnt sich die Terrassenanlage Ost in nördlicher Richtung aus. Die Hochwasserschutzanlage erstreckt sich auf den Flurstücken 985 und 85 der Flur 35 und dem Flurstück 885 der Flur 2 in der Gemarkung Wittenberg auf eine Länge von ca. 238 m in westlicher Richtung und endet nach der Terrassenanlage West am Verbindungsweg zwischen Am Stadthafen und Kreuzung An der Elbe/Hermann-Kürschner-Straße.

Funktion: Wirtschaftsweg

Widmungsbeschränkungen:

Bereich Treppenanlagen:

nur für Fußgänger

Bereich Hochwasserschutzanlage:

nur für Fußgänger und Radfahrer, nur als Wirtschaftsweg

zu 4. Elberadweg

Im östlichen Bereich beginnt der Elberadweg an der bestehenden Verkehrsanlage. Er verläuft in südlicher Richtung auf dem Flurstück 985 der Flur 35 in der Gemarkung Wittenberg. Nach ca. 22 m zweigt er in westlicher Richtung ab, um nach ca. 40 m auf dem geplanten Promenadenplatz zu münden.

Funktion: Geh- und Radweg

Widmungsbeschränkungen: nur für Fußgänger und Radfahrer

Träger der Straßenbaulast der Anlagen 1. bis 4. ist die Lutherstadt Wittenberg.

Die Lage der Flächen ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan.

Diese Verfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben. Das Straßenbestandsverzeichnis der Lutherstadt Wittenberg wird entsprechend geändert.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Lutherstadt Wittenberg, Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg einzulegen.

Torsten Zugehör
Oberbürgermeister