Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg hat in seiner Sitzung am 18.06.2025 die Aufstellung der o. g. Gestaltungs- und Werbesatzung beschlossen (Beschluss-Nr. I/113-8-2025).
Der räumliche Geltungsbereich der o. g. Satzung ist in dem zu dieser Bekanntmachung gehörenden Kartenausschnitt kenntlich gemacht.
Die 1. Änderung der Örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung baulicher Anlagen in der Altstadt, verfolgt das Ziel, Regelungen für die Zulässigkeit von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen im räumlichen und sachlichen Geltungsbereich der Satzung vorzugeben.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Lutherstadt Wittenberg, den 20.08.2025