Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg hat in seiner Sitzung am 30.04.2025 die Aufstellung des o. g. Bauleitplanes beschlossen (Beschluss-Nr. I/97-6-25).
Der räumliche Geltungsbereich des o. g. Bauleitplanes ist in dem zu dieser Bekanntmachung gehörenden Kartenausschnitt kenntlich gemacht.
Ziel und Zweck dieser Planung:
Schaffung von Baurecht für die Entwicklung eines Mischbaugebietes an der Feldstraße mit einer gemischten Nutzung aus Musterhäusern und Wohnnutzung.
Aussagen aus dem Flächennutzungsplan für den Geltungsbereich:
Gemischte Baufläche.
Der Bebauungsplan wird gem. § 8 Abs.2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Aussagen aus dem Stadtentwicklungskonzept:
Das vielfältige Wohnangebot für unterschiedliche Ansprüche und die Gewerbeflächenentwicklung sind Ziele des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Lutherstadt Wittenberg.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Lutherstadt Wittenberg, den 19.08.2025