Mit Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung 2024/886 beginnt ab Oktober 2025 für Banken ein neues Kapitel im Zahlungsverkehr. Bisher fand eine Kontrolle der IBAN (International Bank Account Number) und des Empfängers nicht statt. Die sogenannte Empfängerüberprüfung wird jedoch nun verpflichtend. Das bedeutet, dass Banken vor Ausführung einer Überweisung prüfen müssen, ob Name und IBAN des Zahlungsempfängers zusammenpassen. Ziel ist es, Zahlungsvorgänge sicherer zu gestalten und Betrugsversuchen entgegenzuwirken.
Für diejenigen, die auf das Konto der Stadtverwaltung Geld überweisen müssen, z. B. Hundesteuer, Bußgeldbescheide oder Mieten und Pachten, muss der auf der Überweisung ausgewiesene Empfänger bitte die Lutherstadt Wittenberg sein. Andere Bezeichnungen und Namen sind ungültig und werden von der Sparkasse nicht akzeptiert.