Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 19/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Allgemeinverfügung über die Öffnung von Verkaufsstellen in der Altstadt der Lutherstadt Wittenberg für Sonntag den 29.09.2024
Gemäß dem Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt vom 22.11.2006 in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 15.12.2022 ergeht folgende
Allgemeinverfügung über die Öffnung von Verkaufsstellen in der Altstadt der Lutherstadt Wittenberg für Sonntag den 29.09.2024
- Die Lutherstadt Wittenberg erlaubt die Öffnung von Verkaufsstellen, ausgenommen Baumärkte, Möbelgeschäfte und Autohäuser, in der Lutherstadt Wittenberg:
am Sonntag, den 29.09.2024 anlässlich des „Wittenberger Töpfermarktes“ in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Diese Erlaubnis ist auf folgende Straßen/-abschnitte beschränkt: Schlossstraße, Markt, Arsenalplatz, Collegienstraße von Höhe Markt bis Mittelstraße/Wilhelm-Weber-Straße, Mittelstraße von Höhe Neustraße bis Kirchplatz, Kirchplatz, Neustraße 7 bis 10, Jüdenstraße, Bürgermeisterstraße von Höhe Jüdenstraße bis Mauerstraße, Klosterstraße, Juristenstraße von Höhe Mauerstraße bis Markt/Coswiger Straße, Coswiger Straße. - Die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung wird angeordnet.
- Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Die Begründung der Allgemeinverfügung kann im Bürgerbüro der Lutherstadt Wittenberg, Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg während der Öffnungszeiten
| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr und |
| jeden 1. und 3. Samstag im Monat in der Zeit von | 09:00 - 12:00 Uhr |
eingesehen werden.
Lutherstadt Wittenberg, 19.08.2024
Torsten Zugehör
Oberbürgermeister
der Lutherstadt Wittenberg