Zur Sicherung der Planung zum Ausbau der L 124 Ortsdurchfahrt Reinsdorf – Belziger Straße wurde durch Verordnung des Landesverwaltungsamtes vom 02.09.2022 ein Planungsgebiet in der Lutherstadt Wittenberg, Ortsteil Reinsdorf festgelegt. Mit Änderungsverordnung vom 30.07.2024 wurde § 5 Absatz 2 der Plangebietsverordnung geändert und die Geltungsdauer auf drei Jahre verlängert.
Der Wortlaut der Plangebietsverordnung vom 02.09.2022, die Begründung für die Festlegung sowie zwei Übersichtslagepläne, aus denen das festgelegte Planungsgebiet mit seinen Grenzen ersichtlich ist sowie der Wortlaut der Änderungsverordnung vom 30.07.2024 mit Begründung liegen bei der
Lutherstadt Wittenberg
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