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Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 2/2024
Aktuelles aus dem Neuen Rathaus
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Bürgerbüro stellt seit 01.01.2024 keine Kinderreispässe mehr aus

Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und des ausländischen Dokumentenwesens, welches am 12.10.2023 veröffentlicht wurde, werden im Bürgerbüro der Lutherstadt Wittenberg seit dem 01.01.2024 keine Kinderreisepässe neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Bereits ausgestellte und noch gültige Kinderreisepässe behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit.

Weltweit und teilweise auch in der EU werden insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe häufig nicht mehr als Ausweisdokument akzeptiert. Denn einige Staaten fordern bei Einreise, dass auch das Passdokument von Kindern in der Regel eine drei- bis sechsmonatige Restgültigkeit aufweist. Gemäß deutschem Gesetzgeber würde die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses dadurch erheblich eingeschränkt werden, da dieser nur maximal 12 Monate gültig ist.

Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber mit der oben genannten Änderung entschieden, unter anderem den Kinderreisepass abzuschaffen. Dadurch soll künftig auch der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden werden.

Sofern Bürger*innen der Lutherstadt Wittenberg jedoch ein Reisedokument für ihr Kind benötigen, müssen diese einen Personalausweis oder Reisepass beantragen. Dabei ist bitte zu beachten, dass die Bearbeitungszeit für Personalausweise bei ca. 4 Wochen und für Reisepässe bei ca. 6 Wochen liegt.

Rückfragen zu diesem Thema können gern an das Bürgerbüro im Neuen Rathaus gerichtet werden: Telefon: 03491 421-0

Öffnungszeiten:

Montag, Mittwoch, Freitag:

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag:

8:00 Uhr bis 18:00 Uhr

jeden 1. und 3. Samstag im Monat:

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr