Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg hat in seiner Sitzung am 13.09.2023 den Entwurf sowie die Begründung der o. g. Satzung beschlossen. Die Entwurfsunterlagen sind zur Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das etwa 20,8 ha große Plangebiet liegt in Apollensdorf. Die Abgrenzung ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden der Entwurf der Satzung mit Begründung sowie diese Bekanntmachung über die Homepage der Lutherstadt Wittenberg in der Zeit vom 16.10.2023 für die Dauer eines Monats veröffentlicht und können unter folgendem Link www.wittenberg.de/stadtplanung eingesehen werden. Die Unterlagen werden über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen der Satzungsentwurf einschließlich der Begründung in dieser Zeit im Neuen Rathaus, Bürgerbüro, Lutherstraße 56 während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus:
| Montag | von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag | von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Freitag | von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Samstag (1. und 3. im Monat) | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Während der Veröffentlichungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über die Satzung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt - DSG LSA. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Lutherstadt Wittenberg, den 21.09.2023 — (Siegel)