Ab dem 1. Oktober 2025 gelten europaweit neue Vorschriften für Überweisungen. Hintergrund ist die EU-Verordnung 2024/886, die für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr sorgen soll.
Bisher haben Banken bei einer Überweisung lediglich die IBAN (Kontonummer) geprüft. Ab Oktober müssen sie zusätzlich kontrollieren, ob der angegebene Empfängername auch wirklich zur IBAN passt. Stimmen die Angaben nicht überein, wird die Überweisung nicht ausgeführt.
Wichtig für Bürgerinnen und Bürger:
Für alle Zahlungen an die Lutherstadt Wittenberg, z. B. für Hundesteuern, Bußgelder, Mieten oder Pachten, muss bei der Überweisung als Empfängername unbedingt angegeben werden:
Lutherstadt Wittenberg
Andere Schreibweisen oder abweichende Bezeichnungen werden von der Sparkasse und anderen Banken nicht akzeptiert.
Ziel der neuen Regelung:
Die Empfängerprüfung soll Überweisungen sicherer machen und Betrugsversuche deutlich erschweren. Damit Zahlungen reibungslos funktionieren, bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, die Angabe „Lutherstadt Wittenberg“ bei künftigen Überweisungen sorgfältig zu beachten. Für Rückfragen steht die Wittenberger Stadtverwaltung gern zur Verfügung