Gemäß dem Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt vom 22.11.2006 in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 15.12.2022 ergeht folgende
1. Die Lutherstadt Wittenberg erlaubt die Öffnung von Verkaufsstellen, ausgenommen Baumärkte, Möbelgeschäfte und Autohäuser, in der Lutherstadt Wittenberg:
1.1. am Sonntag, den 3.12.2023 anlässlich des „Wittenberger Weihnachtsmarktes“ in Verbindung mit dem „Markt der schönen Dinge“ in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und
1.2. am Sonntag, den 17.12.2023 anlässlich des „Wittenberger Weihnachtsmarktes“ in Verbindung mit dem „Adventsfest der LutherMuseen“ in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Diese Erlaubnis ist auf folgende Straßen/-abschnitte beschränkt: Schlossstraße, Markt, Arsenalplatz, Collegienstraße von Höhe Markt bis Mittelstraße/Wilhelm-Weber-Straße, Mittelstraße von Höhe Neustraße bis Kirchplatz, Kirchplatz, Neustraße 7 bis 10, Jüdenstraße, Bürgermeisterstraße von Höhe Jüdenstraße bis Mauerstraße, Klosterstraße, Juristenstraße von Höhe Mauerstraße bis Markt/Coswiger Straße, Coswiger Straße.
2. Die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung wird angeordnet.
3. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Die Begründung der Allgemeinverfügung kann im Bürgerbüro der Lutherstadt Wittenberg, Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg während der Öffnungszeiten
| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr und |
jeden 1. und 3. Samstag im Monat in der Zeit von 09:00 - 12:00 Uhr
eingesehen werden.
Lutherstadt Wittenberg, 18.08.2023