Kreditrahmenbeschluss der Lutherstadt Wittenberg für die Haushaltsjahre 2023 und 2024
Beschluss-Nr.: I/470-41-23
| 1. | Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, dass Kredite bis zu einer Höhe von 6.748.700 € für das Haushaltsjahr 2023 und 5.206.000 € für das Haushaltsjahr 2024 im Rahmen der genehmigten Kreditermächtigung vom Geld- und Kapitalmarkt in Teilbeträgen aufgenommen werden, soweit der Finanzierungsbedarf im investiven Finanzhaushalt und die Liquiditätsentwicklung der Stadtkasse dies erfordern. Sollte eine folgende Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 eine höhere oder eine niedrigere Kreditermächtigung ausweisen, so gilt diese Kreditermächtigung für die Nachtragshaushaltssatzung entsprechend. |
| 2. | Der Oberbürgermeister wird unbeschadet des § 45 Abs. 2 Ziffer 10 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) ermächtigt, die nach dem gegebenen Finanzierungsbedarf und der Liquiditätslage der Stadtkasse notwendigen Teilbeträge auf dem Geld- und Kapitalmarkt aufzunehmen. |
| Für Investitionskredite gelten folgende Rahmenbedingungen: | |
| - | höchstzulässiger effektiver Jahreszins 5,500 % p. a. |
| - | 100 %-ige Auszahlung |
| - | Ratentilgungsdarlehen oder Annuitätendarlehen |
| - | Zinsfestschreibungsfrist bis 30 Jahre |
| - | Finanzierungslaufzeit bis 30 Jahre |
| - | Einholung von mindestens fünf Finanzierungsangeboten |
| - | Abschluss erfolgt bei dem Finanzierungspartner, der das günstigste Finanzierungsangebot abgegeben hat (monetär und strategisch) |
3. Prolongationen von Einzelkrediten erfolgen unter Berücksichtigung der unter Ziffer 2 legitimierten Vertragslaufzeit. Bei Zusammenlegungen von Krediten im Rahmen einer Prolongation soll die Laufzeit des neuen Vertrages den Mittelwert der möglichen Restlaufzeiten der prolongierten Kredite nicht wesentlich übersteigen.
4. Der Stadtrat ist über erfolgte Kreditaufnahmen zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen: — 29
Nein-Stimmen: — 1
Enthaltungen: — 0
Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2023/2024
Beschluss-Nr.: I/471-41-23
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt das fortgeschriebene Haushaltskonsolidierungskonzept für die Haushaltsjahre 2023/2024.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen: — 19
Nein-Stimmen: — 1
Enthaltungen: — 7
1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Lutherstadt Wittenberg für die Haushaltsjahre 2023/2024
Beschluss-Nr.: I/472-41-23
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung sowie den 1. Nachtragshaushaltsplan zum Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2023/2024 einschließlich seiner Bestandteile und Anlagen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen: — 19
Nein-Stimmen: — 6
Enthaltungen: — 3
Weiterbetreibung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinnützigen Behindertenverband Wittenberg GmbH als kommunale Kindertageseinrichtungen zum 01.01.2024
Beschluss-Nr.: I/473-41-23
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beauftragt den Oberbürgermeister, die Einrichtungen der Gemeinnützigen Behindertenverband Wittenberg GmbH als kommunale Einrichtungen ab dem 01.01.2024 weiter zu betreiben und hierfür alle erforderlichen Handlungen vorzunehmen. Die Bewirtschaftung der Einrichtungen soll durch den Eigenbetrieb Kommunale Bildungseinrichtungen der Lutherstadt Wittenberg erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 26
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
Ankauf Flurstück 52/1, Flur 62 in der Gemarkung Wittenberg
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den Ankauf des Flurstückes 52/1 (1.386 m²) der Flur 62 in der Gemarkung Wittenberg.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 26
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0