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Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 22/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Vorhabenbezogener Bebauungsplan O8 VE I myCARE Büro- und Logistikkomplex

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg hat in seiner Sitzung am 29.09.2021 die Aufstellung und Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes o. g. Bebauungsplanes beschlossen. Das etwa2 ha große Plangebiet liegt in der Elstervorstadt grenzt an Triftstraße und an den Potsdamer Ring. Die Plangebietsabgrenzung ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Folgende Planziele sollen im o. g. Bebauungsplan Berücksichtigung finden:

Errichtung eines Gebäudekomplexes (Büros und Logistikbereich) mit den dazugehörigen Flächen für die Anlieferung und Abholung sowie Parkflächen

Die Vorentwurfsunterlagen waren zur frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vom 25.03. bis 30.04.2024 veröffentlicht. Die dazu fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen sind für die Entwurfsbearbeitung herangezogen worden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung einschließlich des Umweltberichts, der Vorhaben- und Erschließungsplan und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie diese Bekanntmachung über die Homepage der Lutherstadt Wittenberg in der Zeit vom 21.10. bis 22.11.2024 veröffentlicht und können unter folgendem Link www.wittenberg.de/stadtplanung eingesehen werden.

Die Unterlagen werden auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die vorgenannten Unterlagen in dieser Zeit im Neuen Rathaus, Bürgerbüro, Lutherstraße 56 während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus:

Montag

von

8.00 Uhr

bis

12.00 Uhr

Dienstag

von

8.00 Uhr

bis

18.00 Uhr

Mittwoch

von

8.00 Uhr

bis

12.00 Uhr

Donnerstag

von

8.00 Uhr

bis

18.00 Uhr

Freitag

von

8.00 Uhr

bis

12.00 Uhr

Samstag (1. und 3. im Monat)

von

9.00 Uhr

bis

12.00 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an stadtplanung@wittenberg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 sowie § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Neben dem Entwurf des Bebauungsplans, Begründung und des Umweltberichtes sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan können folgend aufgelistete vorliegende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen eingesehen werden.

A Umweltbezogene Gutachten und Informationen

A1 Artenschutzfachbeitrag vom 02.12.2022, Ingenieurbüro für Garten- und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. (FH) j. Hointza

A2 Baugrunderkundung/Geotechnischer Bericht August/ September 2022, Ingenieurbüro Gert Felgentreu

A3 Schallimmissionsprognose vom 10.06.2024, Bauplanung & Bauphysik

B Umweltbezogene Stellungnahmen

B1 Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt vom 19.04.2024

Hinweise zu möglichen Lärmkonflikten mit der angrenzenden Wohnbebauung

B2 Landkreis Wittenberg, Fachdienst Bauordnung vom 08.04.2024

Hinweise zu Flächenentwässerung, Immissionen aus Fahrzeugverkehr, Eingriffs/Ausgleichsbilanzierung, Biotoptypenwahl, Ersatz-, Ausgleichs- und Artenschutzmaßnahmen

B3 Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten vom 23.04.2024

Hinweise aus öffentlicher landwirtschaftlicher Sicht

B4 Unterhaltungsverband Fläming-Elbaue vom 26.04.2024

Hinweise zu Vernässung der Feuchtwiesen, Vorkommen des Bibers, Abflussprobleme und Rückstauprobleme am Gewässer/ Bach, Oberflächenentwässerung

B5 Entwässerungsbetrieb Lutherstadt Wittenberg vom15.05.2024

Hinweise zu Drainagen

B6 BUND Sachsen-Anhalt e.V. vom 30.04.2024

Hinweise zu Einstufung des Lebensraumtyp, Oberflächenentwässerung, Boden- und Klimaschutzfunktion, Artenvorkommen Knöllchen-Steinbrech

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt - DSG LSA. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Lutherstadt Wittenberg, den 23.09.2024 (Siegel)

Der Oberbürgermeister