Aufgrund § 133 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 und § 16 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (EigBG) vom 24.03.1997, und den Regelungen der Betriebssatzung in den zurzeit geltenden Fassungen, hat der Betriebsausschuss der Lutherstadt Wittenberg in seiner Sitzung am 01.09.2025 folgenden 1. Nachtragshaushalt für das Wirtschaftsjahr 2025 vorberaten und der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg am 10.09.2025 beschlossen:
Der Nachtragshaushalt wird wie folgt festgesetzt:
| (1) | Erfolgsplan | |
| Erträge mit | 28.386.200,00 € |
| dav. Zuschüsse der Stadt | |
| Defizitausgleich | 18.708.300,00 € |
| Aufwendungen mit | 28.386.200,00 € |
| (2) | Vermögensplan in | |
| Einnahmen mit | 302.700 € |
| dav. Investitionszuschüsse | 121.500 € |
| Entnahme Sonderposten | 181.200 € |
| Ausgaben mit | 302.700 € |
Der Gesamtbetrag der Kreditermächtigung für Investitionen wird festgesetzt auf 0 €.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 €.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 100.000 €.
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Lutherstadt Wittenberg, den 09.10.2025
Der vorstehende 1. Nachtragshaushalt / Satzung für das Wirtschaftsjahr 2025 des Eigenbetriebes Kommunale Bildungseinrichtungen der Lutherstadt Wittenberg werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Satzung und Wirtschaftsplan wurden der Kommunalaufsichtsbehörde angezeigt.
Die nach § 107 Abs. 4 und § 108 Absatz 2 des KVG LSA erforderlichen Genehmigungen sind am 02.10.2025 unter dem Aktenzeichen 15.2.1.3/Lie/NPL25KommBi erteilt worden.
Der 1. Nachtragshaushalt 2025 des Eigenbetriebes Kommunale Bildungseinrichtungen der Lutherstadt Wittenberg mit je seinen Anlagen liegt nach § 16 Abs. 4 EigBG LSA in der Zeit vom 03.11.2025 bis 11.11.2025 zur Einsichtnahme im Rathaus der Lutherstadt Wittenberg, Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg öffentlich aus.
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Lutherstadt Wittenberg, den 10.10.2025