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Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 22/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kommunale Bildungseinrichtungen

Aufgrund § 133 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 und § 16 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (EigBG) vom 24.03.1997, und den Regelungen der Betriebssatzung in den zurzeit geltenden Fassungen, hat der Betriebsausschuss der Lutherstadt Wittenberg in seiner Sitzung am 01.09.2025 folgenden 1. Nachtragshaushalt für das Wirtschaftsjahr 2025 vorberaten und der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg am 10.09.2025 beschlossen:

§ 1

Wirtschaftsplan

Der Nachtragshaushalt wird wie folgt festgesetzt:

(1)

Erfolgsplan

Erträge mit

28.386.200,00 €

dav. Zuschüsse der Stadt

Defizitausgleich

18.708.300,00 €

Aufwendungen mit

28.386.200,00 €

(2)

Vermögensplan in

Einnahmen mit

302.700 €

dav. Investitionszuschüsse

121.500 €

Entnahme Sonderposten

181.200 €

Ausgaben mit

302.700 €

§ 2

Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der Kreditermächtigung für Investitionen wird festgesetzt auf 0 €.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 €.

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 100.000 €.

 — 

Lutherstadt Wittenberg, den 09.10.2025

Torsten Zugehör
Oberbürgermeister

Bekanntmachung des

1. Nachtragshaushaltes 2025 des Eigenbetriebes Kommunale Bildungseinrichtungen der Lutherstadt Wittenberg

Der vorstehende 1. Nachtragshaushalt / Satzung für das Wirtschaftsjahr 2025 des Eigenbetriebes Kommunale Bildungseinrichtungen der Lutherstadt Wittenberg werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Satzung und Wirtschaftsplan wurden der Kommunalaufsichtsbehörde angezeigt.

Die nach § 107 Abs. 4 und § 108 Absatz 2 des KVG LSA erforderlichen Genehmigungen sind am 02.10.2025 unter dem Aktenzeichen 15.2.1.3/Lie/NPL25KommBi erteilt worden.

Der 1. Nachtragshaushalt 2025 des Eigenbetriebes Kommunale Bildungseinrichtungen der Lutherstadt Wittenberg mit je seinen Anlagen liegt nach § 16 Abs. 4 EigBG LSA in der Zeit vom 03.11.2025 bis 11.11.2025 zur Einsichtnahme im Rathaus der Lutherstadt Wittenberg, Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg öffentlich aus.

 — 

Lutherstadt Wittenberg, den 10.10.2025

Torsten Zugehör
Oberbürgermeister