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Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 22/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Außerplanmäßige Sitzung des Stadtrates vom 09.10.2025

Jahresabschluss 2024 des Entwässerungsbetriebes Lutherstadt Wittenberg

Beschluss-Nr.: I/136-11-25

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg stellt den mit Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Zweigniederlassung Erfurt vom 18. Juli 2025 geprüften und bestätigten Jahresabschluss des Entwässerungsbetriebes Lutherstadt Wittenberg für das Wirtschaftsjahr 2024 fest.

1.

Feststellung des Jahresabschlusses 2024

1.1

Bilanzsumme  —  129.710.988,99

1.1.1

davon entfallen auf der Aktivseite auf

-

das Anlagevermögen  —  122.239.449,74

-

das Umlaufvermögen  —  7.457.573,62

-

den Rechnungsabgrenzungsposten  —  13.965,63

1.1.2

davon entfallen auf der Passivseite auf

-

das Eigenkapital  —  32.994.582,21

-

die empfangenen Ertragszuschüsse  —  9.356.985,53

-

die Sonderposten für Investitionszuschüsse  —  18.105.254,83

-

die Rückstellungen  —  1.587.625,90

-

die Verbindlichkeiten  —  67.112.623,18

-

den Rechnungsabgrenzungsposten  —  553.917,34

 — 

1.2

Jahresverlust / Jahresgewinn  —  -382.753,64

1.2.1

Summe der Erträge  —  17.808.961,37

1.2.2

Summe der Aufwendungen  — 18.191.715,01

2.

Behandlung des Jahresgewinns

Der Jahresverlust 2024 wird in Höhe von -382.753,64 EUR auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Entlastung der Betriebsleitung

Der Betriebsleiter Herr Andreas Reinhardt wird für das Wirtschaftsjahr 2024 entlastet.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Ja-Stimmen:  — 28

Nein-Stimmen:  — 0

Enthaltungen:  — 0

Wirtschaftsplan 2026 des Entwässerungsbetriebes Lutherstadt Wittenberg

Beschluss-Nr.: I/137-11-25

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den Wirtschaftsplan 2026 für den Entwässerungsbetrieb Lutherstadt Wittenberg gemäß Anlage.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 2 — 8

Nein-Stimmen:  — 0

Enthaltungen:  — 0

Umschuldungen von Bestandsdarlehen des Entwässerungsbetriebes Lutherstadt Wittenberg

Beschluss-Nr.: I/138-11-25

1.

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Umschuldung von zwei bestehenden Investitionsdarlehen in Höhe von insgesamt 5.020.750,74 Euro am Kreditmarkt zur Erhaltung der Liquidität.

2.

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Verlängerung der Restlaufzeit des Bestandsdarlehens in Höhe von 3.067.750,74 Euro von 10 Jahren auf 20 Jahre zur Herstellung der notwendigen Fristenkongruenz.

3.

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, dass der Oberbürgermeister durch Festlegung einer allgemeinen Wertgrenze in Höhe der bestehenden Darlehen von 5.020.750,74 Euro im Sinne des § 45 Abs. 2 Ziffer 10 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ermächtigt wird, die Umschuldungen zu folgenden Maximal- bzw. Minimalbedingungen vorzunehmen:

-

höchstzulässiger effektiver Jahreszins 5%

-

100%-ige Auszahlung

-

Annuitätendarlehen/Ratendarlehen

-

Zinsbindung mindestens 10, bevorzugt 20 Jahre

-

Laufzeit entsprechend des bestehenden Tilgungsplanes bzw. der Nutzungsdauer der kreditfinanzierten Anlagegüter

-

nach Einholung von mindestens 5 Angeboten bei dem Kreditinstitut mit dem günstigsten Angebot

4.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Betriebsausschuss und den Stadtrat in der darauf folgenden Sitzung über die erfolgten Umschuldungen zu informieren.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Ja-Stimmen:  — 26

Nein-Stimmen:  — 0

Enthaltungen:  — 2

Einstellung eines Fachbereichsleiters Kultur für den Fachbereich Kultur der Lutherstadt Wittenberg

Beschluss-Nr.: I/139-11-25

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister, Herrn David Kiefer unbefristet zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Fachbereichsleiter Kultur einzustellen und einzugruppieren.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Ja-Stimmen:  — 28

Nein-Stimmen:  — 0

Enthaltungen:  — 0

Verleihung der Ehrenurkunde der Lutherstadt Wittenberg

Beschluss-Nr.: I/140-11-25

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, auf Vorschlag des Oberbürgermeisters, Herrn Rainer Kehling für seine außergewöhnlichen Leistungen und Verdienste für die Lutherstadt Wittenberg die Ehrenurkunde der Lutherstadt Wittenberg zu verleihen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen:  — 25

Nein-Stimmen:  — 1

Enthaltungen:  — 1