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Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 23/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs „Entwässerungsbetrieb Lutherstadt Wittenberg“

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg hat in seiner Sitzung am 13.09.2023 folgenden Beschluss zum Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs „Entwässerungsbetrieb Lutherstadt Wittenberg“ gefasst:

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg stellt den mit Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Zweigniederlassung Berlin vom 12. Juni 2023 geprüften und bestätigten Jahresabschluss des Entwässerungsbetriebes Lutherstadt Wittenberg für das Wirtschaftsjahr 2022 fest.

1.

Feststellung des Jahresabschlusses 2022

1.1

Bilanzsumme 131.149.126,37 EUR

1.1.1

davon entfallen auf der Aktivseite auf

-

das Anlagevermögen  —  125.991.329,80 EUR

-

das Umlaufvermögen  —  5.127.965,98 EUR

-

den Rechnungsabgrenzungsposten 29.830,59 EUR

1.1.2

davon entfallen auf der Passivseite auf

-

das Eigenkapital  —  32.916.270,96 EUR

-

die empfangenen Ertragszuschüsse  —  8.834.714,99 EUR

-

die Sonderposten für Investitionszuschüsse  —  21.150.243,25 EUR

-

die Rückstellungen  —  1.689.449,37 EUR

-

die Verbindlichkeiten  —  65.398.395,60 EUR

-

den Rechnungsabgrenzungsposten  —  1.160.052,20 EUR

1.2

Jahresgewinn / Jahresverlust  —  3.831.535,28 EUR

1.2.1

Summe der Erträge  —  19.999.649,72 EUR

1.2.2

Summe der Aufwendungen  —  16.168.114,44 EUR

2. Behandlung des Jahresgewinns

Der Jahresgewinn 2022 wird in Höhe von 1.509.378,28 EUR auf neue Rechnung vorgetragen. Die Differenz aus Abschreibungen und Abschreibungen zu Wiederbeschaffungszeitwerten wird in Höhe von 2.322.157,00 EUR der Zweckgebundenen Rücklage zugeführt.

3. Entlastung der Betriebsleitung

Der Betriebsleiter Herr Andreas Reinhardt wird für das Wirtschaftsjahr 2022 entlastet. Der vormalige Betriebsleiter Herr Hans-Joachim Herrmann wird für das Wirtschaftsjahr 2022 entlastet.“

Bekanntmachung des Ergebnisses der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Der von der BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Zweigniederlassung Berlin, geprüfte Jahresabschluss 2022 wurde am 12. Juni 2022 mit einem Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Auszug aus dem

„BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An den Entwässerungsbetrieb Lutherstadt Wittenberg

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss des Entwässerungsbetriebes Lutherstadt Wittenberg – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Entwässerungsbetriebes Lutherstadt Wittenberg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (EigBG LSA) i. V. m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (EigBG LSA) sowie der Eigenbetriebsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (EigBVO LSA) i. V. m. den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. […]“

Der genaue Wortlaut des Bestätigungsvermerks sowie des Feststellungsvermerks des Rechnungsprüfungsamtes der Lutherstadt Wittenberg kann mit der Auslegung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zu den ortsüblichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro des Neuen Rathauses, Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg, vom 20.11.2023 bis 28.11.2023 eingesehen werden.

Öffnungszeiten:

Mo., Mi. und Fr.

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Di. und Do.

8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

jeden 1. und 3. Sa.

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr