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Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 23/2023
Aktuelles aus dem Neuen Rathaus
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Richtige Laubentsorgung dringend erforderlich

Jedes Jahr im Herbst fallen die Blätter von den Bäumen und können bei ungünstiger Wetterlage eine Gefahrenquelle für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer darstellen. Deshalb ist es wichtig, zeitnah das herabgefallene Laub von den Gehwegen, Radwegen sowie aus den Straßenrinnen zu entfernen. Liegt die Verantwortung bei der Stadt, wird der öffentliche Verkehrsraum durch die Kommunalservice GmbH Lutherstadt Wittenberg gereinigt. Für die Laubentsorgung vor einem Privatgrundstück ist jedoch der Grundstückseigentümer verantwortlich. Zur Laubentsorgung gehört, dass das herabgefallene Laub aufgenommen und beseitigt wird. Welche Bereiche (Gehweg, Radweg, Straßenrinne) der Grundstückseigentümer in seinem Straßenabschnitt zu reinigen hat, kann dieser dem Straßenverzeichnis der aktuellen Straßenreinigungssatzung der Lutherstadt Wittenberg vom 23.11.2022 entnehmen. Die Satzung ist auf der Internetpräsenz der Stadt abrufbar: www.wittenberg.de/ortsrecht.

Bedauerlicherweise werden derzeit gehäuft Verstöße durch Grundstückseigentümer festgestellt, welche das Laub vom Gehweg auf die Straße schieben. Diese Laubmengen können durch die Kehrmaschine nicht aufgenommen werden. Hier sind Fahrzeugschäden bis zum Ausfall der Kehrmaschine möglich. Die Lutherstadt Wittenberg bittet ihre Bürger daher eindringlich, das Laub von den öffentlichen Geh- und Radwegen sowie aus der Straßenrinne ordnungsgemäß zu entfernen. Gemäß Abfallfibel des Landkreises Wittenberg gehört das Laub zum Grünschnitt und kann somit gebührenpflichtig bei lokalen Entsorgungsunternehmen abgegeben werden.