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Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 23/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kommunale Bildungseinrichtungen

Aufgrund § 133 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 und § 16 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (EigBG) vom 24.03.1997, und den Regelungen der Betriebssatzung in den zurzeit geltenden Fassungen, hat der Betriebsausschuss der Lutherstadt Wittenberg in seiner Sitzung am 01.09.2025 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 vorberaten und der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg am 10.09.2025 beschlossen:

§ 1

Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan wird wie folgt festgesetzt:

(1) Erfolgsplan

Erträge mit

28.701.700 €

dav. Zuschüsse der Stadt

Defizitausgleich

19.429.700 €

Aufwendungen mit

28.701.700 €

(2) Vermögensplan in

Einnahmen mit

301.800 €

dav. Investitionszuschüsse

124.000 €

Entnahme Sonderposten

177.800 €

Ausgaben mit

301.800 €

§ 2

Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der Kreditermächtigung für Investitionen wird festgesetzt auf 0 €.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

0 €.

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 100.000 €.

Lutherstadt Wittenberg, den 21.10.2025

Torsten Zugehör
Oberbürgermeister
Siegel

Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2026 des Eigenbetriebes Kommunale Bildungseinrichtungen der Lutherstadt Wittenberg

Der vorstehende Wirtschaftsplan / Satzung für das Wirtschaftsjahr 2026 des Eigenbetriebes Kommunale Bildungseinrichtungen der Lutherstadt Wittenberg werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Satzung und Wirtschaftsplan wurden der Kommunalaufsichtsbehörde angezeigt.

Die nach § 107 Abs. 4 und § 108 Absatz 2 des KVG LSA erforderlichen Genehmigungen sind am 17.10.2025 unter dem Aktenzeichen 15.2.1.3./Lie/WPL26KommBi erteilt worden.

Der Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebes Kommunale Bildungseinrichtungen der Lutherstadt Wittenberg mit je seinen Anlagen liegt nach § 16 Abs. 4 EigBG LSA in der Zeit vom 17.11.2025 bis 25.11.2025 zur Einsichtnahme im Rathaus der Lutherstadt Wittenberg, Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg öffentlich aus.

Lutherstadt Wittenberg, den

Torsten Zugehör

Oberbürgermeister
Siegel