Auf der Grundlage des § 6 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06.07.1993 (GVBI. LSA S. 334) in der z.Z. gültigen Fassung verfügt die Lutherstadt Wittenberg die Widmung der nachfolgend beschriebenen Verkehrsflächen im Bebauungsplangebiet A2 „Wohngebiet Bibergrund“ Abtsdorf bestehend aus den Verkehrsanlagen:
| 1. | Bibergrund |
| 2. | Verbindungsweg zwischen Bibergrund und Mühlengrund |
Die Verkehrsanlage zu 1. wird als Gemeindestraße nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA und die Verkehrsanlage zu 2. als sonstige öffentliche Straße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 StrG LSA gewidmet.
Lagebezeichnung:
Die zu widmende Straße und der Verbindungsweg liegen im Gebiet des Bebauungsplanes A2 „Wohngebiet Bibergrund“ Abtsdorf.
zu 1.: Bibergrund
Der zu widmende Teil der Straße „Bibergrund“ beginnt im Süden mit dem Anschluss an die bestehende Erschließungsstraße Bibergrund und endet nach ca. 112 m vor dem Mühlengrund in einer Sackgasse mit einer Wendeanlage. Der neue Straßenabschnitt verläuft auf den Flurstücken 710, 845, 823, 829, 831, 835 und 837 der Flur 5 in der Gemarkung Euper.
Funktion: Anliegerstraße
Widmungsbeschränkungen: keine
zu 2.: Verbindungsweg zwischen Bibergrund und Mühlengrund
Der Verbindungsweg beginnt an der Wendeanlage der Straße Bibergrund und verläuft nördlich auf dem Flurstück 833 der Flur 5 in der Gemarkung Euper und endet nach ca. 52 m auf die Straße Mühlengrund.
Funktion: sonstige öffentliche Straße
Widmungsbeschränkungen: Rad- und Gehweg
Träger der Straßenbaulast: Lutherstadt Wittenberg
Die Lage ergibt sich aus dem abgebildeten Übersichtsplan. Diese Verfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben. Das Straßenbestandsverzeichnis der Lutherstadt Wittenberg wird entsprechend geändert.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Lutherstadt Wittenberg, Der Oberbürgermeister, Fachbereich Bauverwaltung, Lutherstraße 56 in 06886 Lutherstadt Wittenberg erhoben werden.