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Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 23/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Widmung der öffentlichen Verkehrsflächen im Bebauungsplangebiet A2 „Wohngebiet Bibergrund“ Abtsdorf in der Lutherstadt Wittenberg

Auf der Grundlage des § 6 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06.07.1993 (GVBI. LSA S. 334) in der z.Z. gültigen Fassung verfügt die Lutherstadt Wittenberg die Widmung der nachfolgend beschriebenen Verkehrsflächen im Bebauungsplangebiet A2 „Wohngebiet Bibergrund“ Abtsdorf bestehend aus den Verkehrsanlagen:

1.

Bibergrund

2.

Verbindungsweg zwischen Bibergrund und Mühlengrund

Die Verkehrsanlage zu 1. wird als Gemeindestraße nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA und die Verkehrsanlage zu 2. als sonstige öffentliche Straße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 StrG LSA gewidmet.

Lagebezeichnung:

Die zu widmende Straße und der Verbindungsweg liegen im Gebiet des Bebauungsplanes A2 „Wohngebiet Bibergrund“ Abtsdorf.

zu 1.: Bibergrund

Der zu widmende Teil der Straße „Bibergrund“ beginnt im Süden mit dem Anschluss an die bestehende Erschließungsstraße Bibergrund und endet nach ca. 112 m vor dem Mühlengrund in einer Sackgasse mit einer Wendeanlage. Der neue Straßenabschnitt verläuft auf den Flurstücken 710, 845, 823, 829, 831, 835 und 837 der Flur 5 in der Gemarkung Euper.

Funktion: Anliegerstraße

Widmungsbeschränkungen: keine

zu 2.: Verbindungsweg zwischen Bibergrund und Mühlengrund

Der Verbindungsweg beginnt an der Wendeanlage der Straße Bibergrund und verläuft nördlich auf dem Flurstück 833 der Flur 5 in der Gemarkung Euper und endet nach ca. 52 m auf die Straße Mühlengrund.

Funktion: sonstige öffentliche Straße

Widmungsbeschränkungen: Rad- und Gehweg

Träger der Straßenbaulast: Lutherstadt Wittenberg

Die Lage ergibt sich aus dem abgebildeten Übersichtsplan. Diese Verfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben. Das Straßenbestandsverzeichnis der Lutherstadt Wittenberg wird entsprechend geändert.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Lutherstadt Wittenberg, Der Oberbürgermeister, Fachbereich Bauverwaltung, Lutherstraße 56 in 06886 Lutherstadt Wittenberg erhoben werden.

Torsten Zugehör
Oberbürgermeister